Kabinett beschließt BauGB-Modernisierung: Wohnungsbau soll Vorrang bekommen

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Wohnungsbau soll in der Bauleitplanung einen stärkeren Vorrang erhalten. GdW und ZDB begrüßen die Weichenstellung, fordern aber eine wirksame Umsetzung statt neuer bürokratischer Hürden.

Was der Kabinettsbeschluss enthält

Der Entwurf ergänzt den bereits verabschiedeten Bau-Turbo. Kommunen erhalten mehr Flexibilität bei der Genehmigung von Nachverdichtungen, Aufstockungen und der Aktivierung von Brachflächen. Gleichzeitig sollen Digitalisierung der Verfahren und standardisierte Prozesse die Bearbeitungszeiten in Bauämtern verkürzen. GdW-Präsident Gedaschko bewertet den Beschluss als wichtige Weichenstellung, warnt aber vor komplizierter Ausführung. Es brauche schnell klare, verbindliche Regelungen beim vereinfachten Basisstandard Gebäudetyp E. Ohne diesen bleibt Wohnungsbau in vielen Kostenkonstellationen unwirtschaftlich.

Zeitrahmen und Chancen für Investoren

Das parlamentarische Verfahren beginnt jetzt, ein Inkrafttreten vor Herbst 2026 gilt als realistisch. Für Investoren eröffnet das neue Recht mittelfristig mehr Möglichkeiten bei Aufstockungen und Umnutzungen, die bisher an kommunalem Planungsrecht gescheitert wären. ZDB-Präsident Schubert-Raab betont: Ankündigungen allein schaffen keine einzige Wohnung. Jetzt zählt der Vollzug.

Quellen: GdW Pressemitteilung, 28. Mai 2026; BMWSB, Kabinettsbeschluss 27. Mai 2026; ZDB; vdwbayern.de, Mai 2026.

Foto: Pexels, Pexels (kostenlos nutzbar)

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