Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 15. April 2026 ein neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern gestartet. Das Programm stellt insgesamt 500 Millionen Euro bereit und richtet sich gezielt an Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie private Eigentümer mit vermietetem Wohnraum und größere Wohnungsbaugesellschaften. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder begründet das Programm damit, dass der Umstieg auf das Elektroauto oft nicht am Willen, sondern an der fehlenden Lademöglichkeit zuhause scheitere.
Inhalt
Was gefördert wird und wie viel
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, also Wallboxen einschließlich der technischen Ausrüstung, der Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen. Die Förderhöhe je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt je nach Maßnahme zwischen 1.300 und 2.000 Euro. Ladepunkte mit bidirektionalem Laden, also der Fähigkeit, gespeicherte Energie auch zurück ins Netz zu speisen, erhalten einen erhöhten Zuschuss. Nicht förderfähig sind hingegen Planungs- und Genehmigungskosten sowie Leasing- oder Mietkosten für die Infrastruktur.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt ist auf maximal 22 Kilowatt begrenzt. Der Betrieb muss mit erneuerbarer Energie erfolgen.
Fristen und Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital über ein Portal bei PricewaterhouseCoopers als Projektträger. Für Wohnungseigentümergemeinschaften und kleine Unternehmen gilt eine Frist bis zum 10. November 2026, für Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen läuft die Frist am 15. Oktober 2026 ab. Bei WEGs und KMUs gilt nach Eingang des Antrags das Prinzip: Wer zuerst kommt, wird zuerst gefördert. Die Bewilligung erfolgt nach Eingang, bevor ein Installationsauftrag vergeben werden kann.
Bedeutung für Immobilieneigentümer und Investoren
Deutschland zählt rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern mit fast neun Millionen zugehörigen Stellplätzen. Bislang sind die wenigsten davon mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das neue Programm adressiert diesen strukturellen Rückstand gezielt. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ist die Botschaft klar: Ladeinfrastruktur ist 2026 kein Luxusprojekt mehr, sondern ein Werttreiber für die Attraktivität des Objekts auf dem Mietmarkt.
Für Fix-and-Flip-Investoren bietet das Programm eine konkrete Möglichkeit zur Wertsteigerung: Wer ein Mehrfamilienhaus saniert und gleichzeitig Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 Euro Förderung pro Stellplatz nachrüstet, verbessert die Energieeffizienzklasse, erhöht die Vermietbarkeit und erzielt beim Wiederverkauf einen Aufschlag gegenüber nicht ausgestatteten Vergleichsobjekten. Die Installation von Wallboxen ist zudem mit PV-Anlagen und Batteriespeichern kombinierbar, was die Gesamtattraktivität des Objekts weiter steigert.
Zu beachten ist, dass die EPBD, also die europäische Gebäuderichtlinie, bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführt werden muss. Eine Verschärfung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist damit absehbar. Wer jetzt handelt, kommt künftigen Pflichten zuvor und profitiert gleichzeitig von der Förderung.
Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 25. März und 15. April 2026; Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH); energie-fachberater.de, April 2026.
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