KfW 266: Gewerbe zu Wohnen, bis zu 30.000 Euro Zuschuss ab Juli 2026

Ab Juli 2026 fördert der Bund über das neue KfW-Programm 266 die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen in Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, bei maximal 100.000 Euro Investition je Einheit. Für Fix-and-Flip-Investoren ist dieses Programm eine der interessantesten Neuigkeiten des Jahres 2026.

Was gefördert wird

Förderfähig sind der Umbau, die Grundrissänderung, der Innenausbau und die Außenanlagen bei der Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken. Voraussetzung ist eine rechtskräftig genehmigte Nutzungsänderung durch das zuständige Bauamt. Wer mit dem Umbau beginnt, bevor die KfW-Zusage vorliegt, verliert rückwirkend den gesamten Förderanspruch. Das Programm gilt bundesweit und ist nicht auf bestimmte Regionen oder Gebäudetypen beschränkt.

Besonders relevant für Investoren: Rund 35 bis 45 Prozent aller eigenständig eingereichten Erstanträge werden laut KfW-Förderpraxis wegen Formfehlern abgelehnt oder mit Nachforderungen zurückgewiesen. Der häufigste Ablehnungsgrund ist das Beantragen des Zuschusses vor Genehmigung der Nutzungsänderung. In manchen Kommunen dauert die Bearbeitung solcher Anträge bis zu sechs Monate. Wer also im Sommer 2026 profitieren will, muss die Bauvoranfrage jetzt stellen.

Kombinierbarkeit und steuerliche Vorteile

Das KfW-Programm 266 ist mit anderen Förderbausteinen kombinierbar: Bei Erreichen des Effizienzhaus-40-Standards lässt sich das KfW-Programm 297/298 für klimafreundlichen Neubau parallel beantragen. Für Kapitalanleger mit EH40-Standard und QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist zusätzlich die Sonderabschreibung nach Paragraf 7b EStG nutzbar: 20 Prozent der Herstellungskosten in vier Jahren. In Kombination mit dem KfW-Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Einheit kann das die Gesamtfinanzierung einer Umnutzung erheblich verbessern.

Warum gerade jetzt die richtige Zeit ist

Der Leerstand von Gewerbeflächen in deutschen Innenstädten und Mittelzentren ist seit dem Ende der Niedrigzinsphase stark gestiegen. Einzelhandel, Büros und Gastronomie haben Flächen aufgegeben, die jetzt günstig zu erwerben sind. Die Herausforderung war bisher die fehlende Wirtschaftlichkeit der Umnutzung: Planungskosten, Nutzungsänderungsgebühren und Umbaukosten summierten sich, ohne ausreichende Förderung. Mit dem KfW-266-Zuschuss ändert sich diese Kalkulation grundlegend.

Ein Rechenbeispiel: Ein leerstehender Ladenraum von 150 Quadratmetern wird in drei Wohneinheiten à 50 Quadratmeter umgebaut. Umbaukosten je Einheit: 80.000 Euro. KfW-266-Zuschuss: 24.000 Euro je Einheit, also 72.000 Euro gesamt. Verbleibende Eigeninvestition: 168.000 Euro für drei verkaufsfähige oder vermietbare Wohneinheiten in zentraler Lage. Diese Rechnung macht die Umnutzungsarbitrage deutlich attraktiver als noch vor einem Jahr.

Quellen: KfW Programm 266, Programmstart Juli 2026; FT Immobilien 24, April 2026; sigloch-immobilien.de, Mai 2026; interhyp.de/foerdermittel/kfw, Mai 2026.

Foto: Pexels, Pexels (kostenlos nutzbar)

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