Die Bundesregierung plant für 2027 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern erheblich erschweren könnte. GdW-Präsident Axel Gedaschko warnte am 22. Juli 2026: Die Energiewende im Mehrfamilienhaus steht auf dem Spiel. Rund 44 Millionen Menschen in Deutschland leben zur Miete. Anders als Eigenheimbesitzer können sie in der Regel nicht selbst entscheiden, ob eine Photovoltaikanlage installiert wird. Sie sind auf ihre Vermieter und die gesetzlichen Rahmenbedingungen angewiesen.
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Was die EEG-Novelle 2027 plant
Die geplante EEG-Novelle sieht drei Einschnitte vor, die Mieterstrom-Modelle und Vor-Ort-Versorgungsmodelle in Mehrfamilienhäusern treffen. Erstens soll die verlässlich vergütete Einspeisung abgebaut werden. Bisher garantiert das EEG eine feste Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf Wohngebäuden, die den Eigentümern Planungssicherheit gibt. Diese soll durch marktbasierte Modelle ersetzt werden, deren Erlöse weniger vorhersehbar sind. Zweitens soll eine neue Direktvermarktungspflicht eingeführt werden: Strom aus PV-Anlagen ab einer bestimmten Leistungsgröße darf nicht mehr direkt zu festen Konditionen vermarktet werden, sondern muss über den Markt verkauft werden, was für kleine Anlagen organisatorisch aufwendig und teuer ist. Drittens sind pauschale Einspeisebegrenzungen geplant, die den wirtschaftlich nutzbaren Anteil der erzeugten Energie beschränken.
Warum das Mehrfamilienhäuser besonders trifft
Mehrfamilienhäuser haben oft große Dachflächen und könnten entsprechend leistungsstarke PV-Anlagen tragen. Gleichzeitig sind die Bewohner Mieter, die ihren Strom bisher über den Netzbezug kaufen müssen. Mieterstrom-Modelle ermöglichen es, den selbst erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu verkaufen, deutlich günstiger als Netzstrom. Das spart Mietern Geld und motiviert Vermieter, in PV zu investieren. Auch das Energy-Sharing-Modell, das seit kurzem in Deutschland gilt, baut auf ähnlichen Grundlagen auf.
Mit den geplanten EEG-Änderungen würden viele dieser Modelle unwirtschaftlich. Wer als Vermieter eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus plant, verliert die verlässliche Vergütungsgrundlage, muss aufwendige Direktvermarktungsstrukturen aufbauen und kann nur noch einen Teil des erzeugten Stroms wirtschaftlich nutzen. Die Investitionsrechnung, die bisher aufging, geht dann nicht mehr auf.
GdW fordert verlässliche Rahmenbedingungen
GdW und die Wohnungswirtschaft fordern den Gesetzgeber auf, die Energiewende im Mietwohnungsbau nicht durch schlechte Regulierung auszubremsen. Konkret verlangen die Verbände: Beibehaltung der verlässlichen Einspeisevergütung für Anlagen auf Wohngebäuden, praxistaugliche Direktvermarktungsregeln für kleine und mittlere Anlagen, keine pauschalen Einspeisebegrenzungen für Mieterstrom-Modelle sowie eine enge Abstimmung der EEG-Novelle mit der Wohnungswirtschaft vor Inkrafttreten.
Was das für Investoren in Mehrfamilienhäuser bedeutet
Für Eigentümer und Investoren, die Mehrfamilienhäuser mit PV nachrüsten wollen, ist die EEG-Novelle ein Warnsignal. Investitionen in PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern sollten nicht pauschal aufgeschoben werden, denn der aktuelle rechtliche Rahmen gilt noch. Wer jetzt investiert, tut das unter den bestehenden günstigen Bedingungen. Gleichzeitig sollte jede Investitionsplanung für 2027 die möglichen Änderungen der EEG-Vergütungsstruktur als Risikofaktor einkalkulieren. Die Kombination aus BEG-Kürzungen und EEG-Änderungen schafft ein regulatorisch unsicheres Umfeld für Energieinvestitionen im Mehrfamilienhausbestand.
Wer auf Energy Sharing setzt, sollte beachten, dass die EEG-Novelle auch die Rahmenbedingungen für Vor-Ort-Versorgung verändern kann. Eine enge Abstimmung der Planung mit Energierechtlern ist empfehlenswert.
Quellen: GdW Bundesverband, Pressemitteilung EEG-Reform, 22. Juli 2026; BMWK, EEG-Novelle 2027, Referentenentwurf; architekturblatt.de, Juli 2026.
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