Energy Sharing gestartet: Was die neue Regelung für Mehrfamilienhäuser bedeutet

Energy Sharing ist in Deutschland gestartet. Das neue Regelwerk erlaubt es Eigentümern von Photovoltaikanlagen, den selbst erzeugten Strom innerhalb einer Gemeinschaft zu teilen, ohne ihn zunächst ins öffentliche Netz einzuspeisen. Für Mehrfamilienhäuser mit PV-Anlage auf dem Dach bedeutet das: Mieter können direkt von günstigem Solarstrom profitieren, und der Vermieter schöpft einen größeren Teil der Erzeugungsleistung aus. Der GdW begrüßte den Start, fordert aber dringend eine europäische Lösung für die Umsetzung.

Wie Energy Sharing funktioniert

Beim Energy Sharing schließen sich mehrere Stromverbraucher zu einer Gemeinschaft zusammen und teilen den lokal erzeugten Strom nach einem vereinbarten Schlüssel. Strom, der nicht innerhalb der Gemeinschaft genutzt wird, wird zu den üblichen Konditionen eingespeist. Der wirtschaftliche Vorteil für Mieter ist erheblich: Solarstrom aus der eigenen Anlage kostet je nach Konfiguration zwischen acht und 14 Cent pro Kilowattstunde, gegenüber durchschnittlich 31 Cent für Netzstrom im Jahr 2026. Bei einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden ergibt das eine Ersparnis von bis zu 690 Euro jährlich je Haushalt.

GdW fordert europäische Lösung

Der GdW weist auf ein strukturelles Problem hin: Für Kundenanlagen innerhalb eines Gebäudes oder Quartiers fehlt bislang eine harmonisierte europäische Regelung. Ohne diese Lösung drohen rechtliche Graubereiche bei größeren Mehrfamilienhaus-Projekten. GdW-Präsident Gedaschko fordert die EU-Kommission auf, schnell zu handeln. Für Eigentümer, die Mehrfamilienhäuser mit PV-Nachrüstung planen, ist die Kombination aus Energy-Sharing-Regelung, BMV-Wallbox-Förderung und KfW-Sanierungsprogrammen ein attraktives Gesamtpaket.

Quellen: GdW Pressemitteilung, 28. Mai 2026; BMWK, Energy Sharing Regelwerk 2026.

Foto: Pexels, Pexels (kostenlos nutzbar)

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