GdW zur BauGB-Novelle: Richtige Ansätze, aber kein echter Bau-Turbo

Die Wohnungswirtschaft beurteilt den Referentenentwurf zur BauGB-Novelle nüchtern. GdW-Präsident Axel Gedaschko sieht zwar wichtige Ansätze, aber keinen entscheidenden Durchbruch für schnelleres und bezahlbareres Bauen. „Die Lage ist ernst: In vielen Städten fehlt es massiv an bezahlbarem Wohnraum. Der vorliegende Entwurf bleibt zu zögerlich“, erklärt Gedaschko.

Was der GdW positiv bewertet

Grundsätzlich begrüßt die Wohnungswirtschaft die Zielrichtung der Novelle: mehr Vorfahrt für den Wohnungsbau, einfachere Verfahren, mehr Digitalierung in der Bauleitplanung. Besonders positiv sieht der GdW die Möglichkeit, Wohnungsbau in angespannten Märkten als überragendes öffentliches Interesse zu verankern. Das könnte Abwägungsentscheidungen in Bauleitplanverfahren zugunsten von mehr Wohnraum verschieben.

Was noch fehlt

Aus Sicht des GdW bleibt die Reform an mehreren entscheidenden Stellen unzureichend. Erstens fehlen verbindliche Fristen für Genehmigungsverfahren. Zweitens ist der geplante Basisstandard für vereinfachtes Bauen nicht weit genug gefasst. Drittens bleiben die Regelungen zur Nachverdichtung und Umnutzung von Bestandsflächen zu vage, um in der Praxis wirklich Beschleunigung zu bringen.

Kontext: Zahlen zeigen den Ernst der Lage

Der Hintergrund macht die Dringlichkeit deutlich: Für 2026 werden laut Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen nur rund 215.000 fertiggestellte Wohnungen erwartet, bei einem jährlichen Bedarf von 257.400 Einheiten. Die Bauwirtschaft liegt 25 Prozent unter dem Niveau von 2022. Ohne eine tatsächlich wirksame Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren wird die Wohnungslücke in den nächsten Jahren weiter wachsen.

Relevanz für Investoren

Für Investoren, die Bestandsimmobilien sanieren, ist die BauGB-Reform vor allem dann relevant, wenn Umnutzungen, Aufstockungen oder Anbauten geplant sind. Schnellere Genehmigungsverfahren würden die Projektumsetzung erleichtern und die Planungssicherheit erhöhen. Bis zum Inkrafttreten der Novelle gilt es, die parlamentarischen Beratungen zu verfolgen und zu prüfen, ob die finalen Regelungen den kommunalen Handlungsspielraum tatsächlich erweitern.

Quellen: GdW Bundesverband Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Pressemitteilung vom 05.04.2026.

Foto: Pavel Danilyuk, Pexels (kostenlos nutzbar)

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