GdW warnt vor Wohngeld-Kürzungen: Mehr Mietschulden, mehr soziale Härten

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Verena Hubertz beschlossen, der das Wohngeld ab dem 1. Januar 2027 massiv kürzt. Die Einsparungen betragen im ersten Jahr rund 1,5 Milliarden Euro, getragen je zur Hälfte von Bund und Ländern. Ab 2028 sollen die jährlichen Kürzungen sogar auf über zwei Milliarden Euro steigen. Der GdW Bundesverband der Wohnungswirtschaft reagiert mit einer deutlichen Warnung: Wer hier kürzt, riskiert mehr Mietschulden, mehr soziale Härten und mehr Druck in angespannten Quartieren.

Was konkret geplant ist

Der Gesetzentwurf setzt drei Hebel an. Erstens wird die Dynamisierung des Wohngeldes ausgesetzt: Die geplante Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 fällt vollständig aus, obwohl Mieten 2025 bundesweit um 4,5 Prozent gestiegen sind und die Lebenshaltungskosten im April 2026 um drei Prozent zugelegt haben. Zweitens wird die Heizkostenkomponente halbiert, obwohl Energiepreise durch den Iran-Krieg weiter erhöht sind. Drittens wird die Berechnungsformel angepasst, sodass weniger Haushalte die Leistung überhaupt erhalten.

Bauministerin Hubertz hat die Kürzungen damit begründet, dass die Bundesregierung wegen vieler Krisen und mangelnden Wirtschaftswachstums sparen müsse. Finanzminister Lars Klingbeil hatte bereits im Vorfeld Einsparungen von 400 Millionen Euro beim Wohngeld angeordnet, um Haushaltslücken zu schließen. Der Gesamthaushalt 2027 sieht Ausgaben von über 0,5 Billionen Euro und eine Neuverschuldung von knapp 120 Milliarden Euro vor.

Ein Drittel der Empfänger verliert den Anspruch

Die Folgen sind laut Regierungsberechnungen erheblich. Von den derzeit rund 1,2 Millionen Wohngeldhaushalten wird nach den Plänen rund ein Drittel den Anspruch vollständig verlieren, das sind etwa 400.000 Haushalte. Besonders betroffen sind Haushalte, die bisher zwischen 50 und 60 Euro Wohngeld im Monat erhielten. Für sie entfällt die Leistung vollständig. Familien und Rentner machen zusammen fast 96 Prozent der Wohngeldbezieher aus. Da mehr als die Hälfte aller Bezieher Rentnerhaushalte sind, wären hunderttausende Seniorinnen und Senioren direkt betroffen.

Wer aus dem Wohngeld herausfällt, kann nicht einfach weiter wie bisher wohnen. Experten rechnen damit, dass rund 164.000 zusätzliche Haushalte auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Das bedeutet: Mehrkosten für Kommunen, die die Grundsicherung tragen. Das Paradox ist offensichtlich: Der Bund spart beim Wohngeld, die Kommunen zahlen über die Grundsicherung drauf.

GdW: Stabilität von Mietverhältnissen gefährdet

GdW-Präsident Axel Gedaschko macht die konkreten Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft deutlich. Die Kürzungen könnten Mietschulden massiv steigen lassen. Wohnungsunternehmen, die ohnehin unter steigenden Betriebs- und Finanzierungskosten leiden, stehen dann vor einem Dilemma: Sie können entweder Mietschulden hinnehmen, kostenspielige Mahnverfahren führen oder Kündigungen einleiten, was wiederum Leerstand und soziale Folgekosten verursacht. Gedaschko ist klar: Die Stabilität der Mietverhältnisse ist gefährdet.

Hintergrund: Sozialwohnungsbestand schrumpft trotz Neubauzugängen

Die Wohngeld-Debatte trifft einen Markt, der sozial bereits unter erheblichem Druck steht. Der Sozialwohnungsbestand sank 2025 trotz 27.300 neu errichteter Sozialwohnungen auf rund 1,026 Millionen Einheiten. Der Grund: Jährlich fallen rund 45.000 Wohnungen aus der Sozialbindung heraus. Das Netto-Ergebnis ist ein schrumpfender Schutzschirm für Menschen mit niedrigen Einkommen. Gleichzeitig zeigt eine Allensbach-Umfrage, dass 52 Prozent der Mieter ihre Wohnkosten als große oder sehr große Belastung empfinden. Die Mobilitaet am Wohnungsmarkt ist auf einem historischen Tiefstand: 24 Prozent der Mieter wohnen bereits seit über 20 Jahren in derselben Immobilie, weil ein Umzug zu einem Neuvertrag zu höheren Mieten führen würde.

Zeitplan und parlamentarischer Weg

Der Gesetzentwurf geht nach dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli nun in den Bundestag. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Laufende Wohngeld-Bescheide sollen nach aktuellem Stand nicht rückwirkend geändert werden. Da Bescheide in der Regel alle zwölf Monate erneuert werden müssen, wirken die Kürzungen schrittweise: Wer bis Ende 2026 einen neuen Antrag stellt, profitiert noch von den alten Regeln. Für alle Folgeanträge ab 2027 gelten dann die neuen, engeren Kriterien.

Relevanz für Vermieter und Investoren

Für Vermieter mit Mietern im unteren Einkommensbereich ist die Wohngeld-Reform ein direktes Liquiditätsrisiko. Wenn Wohngeldzahlungen wegfallen und Mieter die Miete nicht vollständig aus eigenem Einkommen bestreiten können, steigen Mietausfälle. Das trifft besonders Vermieter in strukturschwächeren Lagen. Für Fix-and-Flip-Investoren, die nach Sanierung wieder verkaufen, ist die Debatte ein Marktindikator: Wohnungen im preisgunstigen Segment bleiben strukturell nachgefragt, die Zahlungsfähigkeit der Nachfrager ist jedoch anfällig für politische Eingriffe wie diesen.

Quellen: Kabinettsbeschluss, 6. Juli 2026; boerse-express.com, Wohngeld-Reform Juli 2026; haufe.de, Wohngeldkürzungen 2027, Juli 2026; buerger-geld.org, Analyse, Juli 2026; GdW Jahrespressekonferenz, 6. Juli 2026.

Foto: Pexels, Pexels (kostenlos nutzbar)

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