Die Bundesregierung hat die grundlegenden Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum „Gebäudemodernisierungsgesetz“ vorgestellt. ZIA-Präsidentin Iris Schöberl begrüßt, dass nun Klarheit herrscht. Entscheidend sei jetzt, dass die Rahmenbedingungen verlässlich und stabil bleiben.
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Was das Gebäudemodernisierungsgesetz bezweckt
Das neue Gesetz soll den Klimaschutz im Gebäudesektor pragmatischer und technologieoffener gestalten als das bisherige GEG. Statt starrer Vorgaben für einzelne Heizungstechnologien soll ein flexiblerer Rahmen geschaffen werden, der Investitionen in die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien erleichtert. Der genaue Zeitplan für das Inkrafttreten wird im laufenden Gesetzgebungsverfahren festgelegt.
ZIA: Verlässlichkeit ist das Schlüsselwort
Die Immobilienwirtschaft hat in den vergangenen Jahren stark unter häufig wechselnden energiepolitischen Vorgaben gelitten. Förderungen wurden gestoppt, Regeln geändert, Investitionen verzögert. Der ZIA fordert deshalb, dass die neue Gesetzgebung langfristige Planungssicherheit bietet und nicht wieder kurzfristig abgeändert wird.
Was das für Sanierungsprojekte bedeutet
Wer aktuell ein Sanierungsprojekt plant, sollte die Entwicklung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Blick behalten. Besonders relevant: Welche energetischen Mindeststandards künftig bei Sanierungen verpflichtend sein werden und welche Förderprogramme damit verknüpft sind. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes gelten weiterhin die aktuellen GEG-Regeln. KfW-Förderungen für energieeffiziente Sanierungen sind weiterhin verfügbar und können direkt bei der KfW beantragt werden.
Quellen: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Pressemitteilung zum Gebäudemodernisierungsgesetz, 25.02.2026; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Foto: Darya Sannikova, Pexels (kostenlos nutzbar)




