Die Grunderwerbsteuer ist beim Immobilienkauf eine der größten Einzelpositionen unter den Kaufnebenkosten. In Deutschland variiert der Steuersatz seit der Föderalismusreform 2006 je nach Bundesland erheblich: von 3,5 Prozent in Bayern bis zu 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein. Für Fix-and-Flip-Investoren, die regelmäßig Objekte kaufen und weiterverkaufen, summiert sich diese Steuerbelastung zu einem zentralen Kalkulationsposten.
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Sätze nach Bundesland: Der vollständige Überblick 2026
Seit der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen. Das Ergebnis: Während Bayern seit 2006 unverändert bei 3,5 Prozent geblieben ist, haben alle anderen Bundesländer ihre Sätze teils deutlich angehoben. Der bundesweite Durchschnitt liegt 2026 bei rund 5,3 Prozent.
| Bundesland | Steuersatz 2026 | Steuer bei 300.000 EUR |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 EUR |
| Sachsen | 3,5 % | 10.500 EUR |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 EUR |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 EUR |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 EUR |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 EUR |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 EUR |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 EUR |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 EUR |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 EUR |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 EUR |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 EUR |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 EUR |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 EUR |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 EUR |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 EUR |
Der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland beträgt bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro genau 9.000 Euro. Bei einem Investitionsportfolio von zehn Objekten jährlich entspricht das einer Differenz von bis zu 90.000 Euro allein durch den Standortfaktor. Thüringen hat als einziges Bundesland seinen Satz 2024 gesenkt, von 6,5 auf 5,0 Prozent. Bremen hat ihn dagegen zum 1. Juli 2025 von 4,5 auf 5,5 Prozent erhöht.
Reform-Debatte: Freibetrag für Erstkäufer und Grunderwerbsteuer-Gipfel
Die Reformdebatte hat im März 2026 neuen Schwung bekommen. Ein breites Bündnis aus Immobilienverbänden, darunter ZIA, Haus & Grund und GdW, hat am 19. März 2026 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Darin fordern sie Bund und Länder auf, kurzfristig einen Grunderwerbsteuergipfel einzuberufen, um eine koordinierte Reform zu vereinbaren.
Konkret diskutiert werden: Ein Freibetrag für Erstkäufer von 250.000 bis 500.000 Euro, progressive Steuersätze nach britischem Vorbild sowie ein niedrigerer Eingangssatz für günstigere Objekte. Im Koalitionsvertrag 2025 ist ein Freibetrag von bis zu 250.000 Euro für den ersten Immobilienkauf erwähnt. Die Umsetzung scheitert bisher an der Föderalismusfrage: Als Ländersteuer kann der Bund nur einen Rahmen setzen, nicht direkt eingreifen. Stand April 2026 liegt kein konkreter Gesetzentwurf vor.
Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel hat nachgewiesen, dass niedrigere Grunderwerbsteuersätze direkt zu mehr Wohnungsneubau führen. In Bundesländern mit niedrigeren Sätzen lagen die Bauinvestitionen zwischen 2011 und 2020 durchschnittlich um acht Prozent höher als in Hochsteuerländern. Die staatlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind seit 2006 um über 90 Prozent gestiegen, von 4,8 Milliarden Euro auf zuletzt rund 13,3 Milliarden Euro (Prognose 2026).
Auswirkungen auf Fix-and-Flip-Strategien
Für aktive Immobilienstrategen ist die Grunderwerbsteuer aus zwei Gründen ein zentraler Faktor: Sie erhöht die Einstiegskosten und verlängert die Zeitspanne bis zum Break-even. Bei einem Objekt für 250.000 Euro betragen die Nebenkosten inklusive Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer in NRW rund 12 bis 13 Prozent des Kaufpreises, also 30.000 bis 33.000 Euro. Diese Summe muss durch die Wertsteigerung nach Sanierung erst wieder eingespielt werden, bevor ein Gewinn entsteht.
Investoren mit regionalem Fokus profitieren stark vom Bundesland-Vergleich. Wer im Grenzgebiet zwischen Bayern und Baden-Württemberg kauft, spart gegenüber einem vergleichbaren Kauf in Berlin oder NRW mehrere tausend Euro. Bei der Kalkulation empfehlen Experten, die Grunderwerbsteuer als nicht finanzierbare Nebenkosten zu behandeln: Banken akzeptieren die Steuer in der Regel nicht als Beleihungsgrundlage, sie muss vollständig aus Eigenkapital bestritten werden.
Legale Spartipps: Movables wie Einbauküchen, Markisen oder Gartenhäuser können im Kaufvertrag einzeln mit realistischem Zeitwert ausgewiesen werden. Das Finanzamt akzeptiert Abzüge bis zu etwa 15 Prozent des Kaufpreises, wodurch sich die Bemessungsgrundlage der Steuer entsprechend reduziert. Bei Eigentumswohnungen kann der anteilige Bestand der Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden, wie der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil bestätigt hat.
Share Deals: Schlupfloch noch nicht vollständig geschlossen
Professionelle Investoren nutzen teilweise sogenannte Share Deals, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Dabei werden nicht die Immobilien direkt gekauft, sondern Anteile an der haltenden Gesellschaft erworben. Seit der Reform 2021 gelten strengere Regeln: Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn mehr als 90 Prozent der Anteile innerhalb von zehn Jahren übertragen werden. Branchenverbände kritisieren, dass damit nicht alle Schlupflöcher geschlossen wurden. Private Fix-and-Flip-Investoren sind von dieser Regelung in der Praxis kaum betroffen, da sie typischerweise Direktkäufe tätigen.
Steuerliche Behandlung für Kapitalanleger
Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, kann die Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten bilanzieren. Sie wird zusammen mit dem Kaufpreis aktiviert und über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben, bei Wohnimmobilien in der Regel über 50 Jahre mit jährlich zwei Prozent. Bei gewerblichen Fix-and-Flip-Tätigkeiten gilt sie als Betriebsausgabe im Jahr des Erwerbs, sofern das Objekt als Umlaufvermögen eingestuft wird. Die steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater individuell besprochen werden, da die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Grundstückshandel komplex ist.
Für die Investitionskalkulation gilt: Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Einstiegskosten und muss vor Kaufentscheidung verbindlich eingeplant sein. Eine Reform in Richtung niedrigerer Sätze oder Freibeträge für Erstkäufer bleibt mittelfristig möglich, aber kurzfristig nicht absehbar. Bis dahin gilt, den Steuersatz des jeweiligen Bundeslands als unveränderlichen Kostenblock in die Renditerechnung aufzunehmen.
Foto: Olya Kobruseva, Pexels (kostenlos nutzbar)




