Klimaschutzprogramm 2026: Kabinett beschlossen, Branche reagiert gespalten

Das Bundeskabinett hat am 25. März 2026 das Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Das Paket soll 25 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 einsparen und damit die Klimaziele für 2030 und 2040 erreichbar machen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2026, das das bisherige Klimaschutzprogramm 2023 als unzureichend bewertet und eine Nachschärfung eingefordert hatte.

Was das Programm für den Gebäudesektor enthält

Der Gebäudesektor bleibt einer der größten Problemfelder der deutschen Klimapolitik. Aktuell wurde eine Reduktion von 48 Prozent gegenüber 1990 erreicht, das Ziel für 2030 liegt bei 65 Prozent. Die verbleibende Lücke von 17 Prozentpunkten soll durch das neue Programm geschlossen werden. Zentrale Maßnahmen im Gebäudebereich:

  • Verlängerung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 auf hohem Niveau
  • Einkommensabhängige Staffelung der Förderquoten: Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erhalten beim Heizungstausch bis zu 40 Prozent, bei schlecht gedämmten Gebäuden bis zu 50 Prozent
  • 10-Prozent-Bonus für Worst Performing Buildings, der auch Vermietern zugute kommt
  • Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit nach Paragraf 35c EStG
  • Anhebung der Grenze für sofort abzugsfähige Sanierungskosten nach Gebäudekauf auf 30 Prozent
  • Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß

Reaktionen aus der Immobilienwirtschaft

Die Reaktionen der Branchenverbände fallen gemischt aus. Der ZIA begrüßt grundsätzlich das Programm und bewertet insbesondere den WPB-Bonus als richtigen Impuls. Der GdW kritisiert, dass die Finanzierung nicht ausreichend gesichert sei, und fordert eine Verstetigung der Mittel im Klimatransformationsfonds über zehn Jahre. Der Bund Deutscher Baumeister (BDB) nennt das Programm unterfinanziert: Mit einem benötigten Investitionsvolumen von rund 204 Milliarden Euro jährlich allein im Gebäudesektor und einem im Programm nicht klar abgebildeten Finanzrahmen bestehe eine erhebliche Umsetzungslücke.

Die DENEFF (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz) lobt die Impulse für die industrielle Transformation, bemängelt aber, dass der Gebäudesektor hinter dem Erforderlichen zurückbleibt. Besonders kritisch gesehen wird, dass zentrale Bewertungsgrundlagen noch auf dem alten GEG basieren und nicht die aktuelle Realität nach den Änderungen des Heizungsgesetzes widerspiegeln.

Bedeutung für Immobilieneigentümer und Investoren

Für aktive Immobilieneigentümer bringt das Programm mehrere konkrete Vorteile. Die Verlängerung der BEG bis 2029 schafft Planungssicherheit für mehrstufige Sanierungsprojekte. Wer ein unsaniertes Bestandsobjekt kauft und modernisiert, kann jetzt vorher verlässlich kalkulieren, welche Fördermittel verfügbar sein werden. Die Anhebung der Grenze für sofort abzugsfähige Sanierungskosten nach Gebäudekauf auf 30 Prozent ist ein direkter steuerlicher Vorteil: Wer eine sanierungsbedürftige Immobilie kauft und innerhalb von drei Jahren renoviert, kann bis zu 30 Prozent des Kaufpreises als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand steuerlich geltend machen, sofern die Kosten nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten einzustufen sind.

Der WPB-Bonus von 10 Prozentpunkten für Vermieter ist besonders relevant für Fix-and-Flip-Strategien, die auf energetisch schlechte Bestandsobjekte abzielen. Kombiniert mit den regulären BEG-Fördersätzen kann die Gesamtförderquote für eine Sanierung bei diesen Objekten auf bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten steigen. Das Klimaschutzprogramm 2026 wird jetzt durch den Expertenrat für Klimafragen geprüft, bevor die Einzelmaßnahmen verbindlich umgesetzt werden.

Quellen: Bundesregierung (25. März 2026), GdW, ZIA, BDB, DENEFF, DStGB

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