Milieuschutz: Haus & Grund wirft Koalition Etikettenschwindel vor

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat der Bundesregierung vorgeworfen, ihr Koalitionsversprechen zum Milieuschutz nicht einzuhalten. Der Verband fordert eine echte Ausnahmeregelung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer und spricht angesichts der bisherigen Umsetzung von einem Etikettenschwindel.

Milieuschutzgebiete, auch als soziale Erhaltungsgebiete bekannt, sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in bestimmten Stadtteilen vor Verdrängung schützen. Kommunen können in solchen Gebieten unter anderem Modernisierungsmaßnahmen, Umwandlungen in Eigentumswohnungen oder bestimmte bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig machen. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, kann das in der Praxis erhebliche Einschränkungen bedeuten, etwa bei geplanten Sanierungen oder beim altersgerechten Umbau.

Versprochene Ausnahme bleibt aus

Nach Darstellung von Haus & Grund hatte die Koalition im Vorfeld zugesagt, selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von den Beschränkungen des Milieuschutzes auszunehmen. In der praktischen Ausgestaltung sieht der Verband dieses Versprechen jedoch nicht eingelöst. Stattdessen blieben viele Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin denselben bürokratischen Hürden ausgesetzt wie Investoren, die ganze Gebäude zu Anlagezwecken erwerben.

Der Verband argumentiert, dass diese Gleichbehandlung am eigentlichen Ziel des Milieuschutzes vorbeigehe. Wer eine Wohnung selbst bewohne, verdränge niemanden und handle nicht aus rein wirtschaftlichem Interesse. Eine pauschale Genehmigungspflicht treffe deshalb gerade jene Eigentümerinnen und Eigentümer besonders hart, die ihr Zuhause instand halten oder altersgerecht umbauen wollten, ohne damit die vom Milieuschutz eigentlich adressierten Verdrängungsprozesse zu verursachen.

Forderung nach klarer gesetzlicher Regelung

Haus & Grund fordert nun eine eindeutige gesetzliche Klarstellung, die selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wirksam von den Genehmigungspflichten des Milieuschutzes ausnimmt. Nur so lasse sich das ursprüngliche Versprechen der Koalition tatsächlich einlösen, anstatt es als bloße Ankündigung im Raum stehen zu lassen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Milieuschutzgebieten bleibt die Rechtslage bis zu einer möglichen Gesetzesänderung unverändert komplex. Wer eine Sanierung oder einen Umbau plant, sollte sich vorab bei der zuständigen Kommune über die konkreten Genehmigungspflichten im jeweiligen Erhaltungsgebiet informieren, da sich die Regelungen je nach Bundesland und Kommune im Detail unterscheiden können.

Betroffene Gebiete oft in gefragten Innenstadtlagen

Milieuschutzgebiete konzentrieren sich in der Praxis vor allem auf beliebte innerstädtische Wohnlagen mit gründerzeitlichem Baubestand, in denen der Zuzug zahlungskräftiger Bevölkerungsgruppen und die damit verbundene Aufwertung besonders ausgeprägt sind. Gerade in solchen Lagen betreffen die Genehmigungspflichten regelmäßig Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie seit Langem selbst bewohnen und lediglich den baulichen Zustand ihres Zuhauses erhalten oder verbessern möchten. Auch Kritiker des Milieuschutzes selbst weisen seit Langem darauf hin, dass die Instrumente teils zu pauschal ansetzen, statt gezielt zwischen Kapitalanlegern und selbstnutzenden Eigentümern zu unterscheiden.

Foto: Gunnar Klack, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

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