Der Zentrale Immobilien Ausschuss begrüßt den Reformansatz der Bundesnetzagentur zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, kurz AgNes, sieht bei der konkreten Ausgestaltung aber noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Investoren, die in Mieterstrom-, Photovoltaik- oder andere dezentrale Energieprojekte an Mehrfamilienhäusern investieren, könnte die Reform in den kommenden Jahren spürbare Auswirkungen haben.
Worum es bei der Reform geht
Die Netzentgelte sind der Teil des Strompreises, mit dem Netzbetreiber den Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze finanzieren. Wie diese Entgelte konkret berechnet und auf verschiedene Nutzergruppen verteilt werden, regelt die Netzentgeltsystematik. Mit AgNes will die Bundesnetzagentur diese Systematik grundlegend überarbeiten, unter anderem um der wachsenden Bedeutung dezentraler Energieerzeugung und Nutzung gerecht zu werden, etwa durch private Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern.
Für die Immobilienwirtschaft ist die Reform deshalb relevant, weil sie mitentscheidet, wie wirtschaftlich sich dezentrale Energielösungen an einem Gebäude künftig darstellen. Fallen etwa für selbst erzeugten und im Gebäude verbrauchten Strom andere Netzentgelte an als für aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom, verändert das die Kalkulation von Mieterstromprojekten unmittelbar.
ZIA sieht richtigen Ansatz, aber offene Fragen
Der ZIA begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesnetzagentur mit der Reform auf die veränderte Realität des Energiesystems reagiert, in dem Erzeugung und Verbrauch zunehmend dezentral und gebäudenah stattfinden. Gleichzeitig mahnt der Verband an, dass die konkrete Ausgestaltung der neuen Systematik noch an mehreren Stellen praxistauglicher werden müsse.
Aus Sicht des ZIA braucht die Immobilienwirtschaft vor allem verlässliche und über einen längeren Zeitraum stabile Regeln, um Investitionsentscheidungen für Mieterstrom- oder Photovoltaikprojekte treffen zu können. Solche Projekte sind in der Regel auf viele Jahre angelegt und amortisieren sich erst über einen längeren Zeitraum. Werden die zugrundeliegenden Netzentgeltregeln kurzfristig geändert, steigt das wirtschaftliche Risiko für Investoren erheblich, was Investitionen in dezentrale Energielösungen insgesamt unattraktiver machen könnte.
Faire Lastenverteilung als zentrale Forderung
Ein weiterer Kernpunkt der ZIA-Position betrifft die faire Verteilung der Netzkosten zwischen verschiedenen Nutzergruppen. Der Verband fordert, dass die Reform nicht zu einer einseitigen Belastung von Gebäuden mit dezentraler Energieerzeugung führen dürfe. Gleichzeitig müsse aber auch verhindert werden, dass Nutzerinnen und Nutzer ohne eigene Erzeugungsanlagen die Netzkosten für alle anderen überproportional mittragen. Eine ausgewogene Lösung sei entscheidend dafür, dass sowohl der Ausbau dezentraler Energielösungen als auch ein stabiles, finanzierbares Stromnetz insgesamt gelingen.
Was das für Immobilienbesitzer bedeutet
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die aktuell ein Mieterstrom- oder Photovoltaikprojekt an einem Mehrfamilienhaus planen, bedeutet die laufende Reform vor allem eines: Die genauen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für solche Projekte könnten sich in den kommenden Jahren noch einmal verändern. Wer eine Investitionsentscheidung trifft, sollte deshalb im Blick behalten, dass sich die zugrundeliegenden Netzentgeltregeln im Zuge der AgNes-Reform anpassen können, auch wenn ein konkretes Projekt zum Zeitpunkt der Investition auf Basis der aktuell geltenden Regeln wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Das laufende Verfahren zur Reform der Netzentgeltsystematik befindet sich derzeit noch in der Konsultationsphase, in der Verbände wie der ZIA ihre Positionen einbringen können. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bundesnetzagentur dürfte es voraussichtlich noch einige Monate dauern, sodass Investoren die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen sollten, bevor größere Projekte final kalkuliert werden.
Bezug zu anderen Reformvorhaben
Die AgNes-Reform steht nicht isoliert, sondern ergänzt weitere laufende Vorhaben rund um die Energiewende im Gebäudebereich, etwa die Reform des Wärmenetzpakets oder Anpassungen bei der Förderung von Photovoltaikanlagen. Aus Sicht des ZIA sollten diese verschiedenen Reformstränge stärker aufeinander abgestimmt werden, damit Eigentümerinnen und Eigentümer eine konsistente Gesamtstrategie für die energetische Transformation ihrer Gebäude entwickeln können, statt sich an mehreren getrennt laufenden Regulierungsverfahren mit teils widersprüchlichen Anreizen orientieren zu müssen.
Konkrete Fragen für Investoren
Wer aktuell ein Mieterstromprojekt kalkuliert, sollte insbesondere zwei Fragen im Blick behalten: erstens, wie sich die Netzentgelte für selbst verbrauchten Strom im Vergleich zu vollständig aus dem Netz bezogenem Strom künftig unterscheiden, und zweitens, welche Übergangsregelungen für bereits bestehende Anlagen gelten sollen. Gerade bei Letzterem hat der ZIA in seiner Stellungnahme auf ausreichenden Bestandsschutz für Investitionen gedrängt, die bereits auf Basis der heute geltenden Regeln getätigt wurden, damit eine rückwirkende Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit bereits realisierter Projekte vermieden wird.
Foto: Martin Hahn, Wikimedia Commons, CC0




