Die SPD hat ein Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt, das einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro vorsieht. Haus & Grund Deutschland lehnt das Konzept entschieden ab. Verbandspräsident Kai Warnecke kritisiert, es gehe an der Realität vieler Immobilienmärkte vorbei und blende eine ganze Erbengruppe komplett aus: die Erben vermieteter Mehrfamilienhäuser.
Inhalt
Eine Million Euro: Großzügig nur auf dem Papier
In Städten wie München, Hamburg, Frankfurt oder Berlin erreichen selbst mittelgroße Mehrfamilienhäuser heute Marktwerte von zwei bis fünf Millionen Euro. Ein Freibetrag von einer Million Euro schützt diese Erben daher nicht vor erheblicher Steuerlast. Wer dann zahlen muss, ist häufig kein reicher Erbe, sondern ein Normalverdiener, der das Elternhaus in der Familie halten will. Zudem setzt die SPD auf starre Freibeträge ohne einen Mechanismus, der diese dauerhaft an steigende Immobilienwerte anpasst.
Vermietete Mehrfamilienhäuser ausgeblendet
Besonders problematisch ist, dass das SPD-Konzept das Leitbild des selbstbewohnten Familienhauses in den Mittelpunkt stellt und vermietete Mehrfamilienhäuser faktisch ignoriert. Dabei stellen private Vermieter den größten Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Wer ein vermietetes Mehrfamilienhaus erbt, hat das Vermögen in der Substanz gebunden, nicht als liquides Bankguthaben.
Zwei schlechte Optionen für Erben
Für Erben entstehen häufig nur zwei schlechte Optionen: Erstens der Verkauf zur Finanzierung der Steuerlast, oft an kapitalkräftige Investoren, weil private Käufer die kombinierte Last kaum stemmen können. Zweitens Mieterhöhungen zur Steuerfinanzierung, was sozialpolitisch kontraproduktiv und in vielen Regionen rechtlich gar nicht in dem Umfang möglich wäre. Warnecke fasst zusammen: Die SPD würde damit genau das befeuern, was sie verhindern will.
Relevanz für Immobilieninvestoren
Eine Erbschaftsteuerreform, die beim Erwerb von Mehrfamilienhäusern im Erbfall die Steuerlast erhöht, kann den Transaktionsmarkt für diese Objekte beeinflussen. Wenn Erben häufiger zum Verkauf gezwungen werden, können sich für liquiditätsstarke Käufer Gelegenheiten ergeben. Wer selbst langfristig einen Immobilienbestand aufbaut und vererben möchte, sollte die Erbschaftsteuer in die Nachfolgeplanung einbeziehen.
Quellen: Haus & Grund Deutschland, Pressemitteilung vom 13.01.2026.
Foto: Nataliya Vaitkevich, Pexels (kostenlos nutzbar)




