Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnt vor der zweitägigen Bauministerkonferenz in Berlin eindringlich vor den Folgen der neuen Förderbedingungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Nach Berechnungen des Verbands sinkt die förderfähige Kostenbasis für energetische Einzelmaßnahmen an Mietwohngebäuden drastisch, was aus Sicht des GdW faktisch einer Sanierungsbremse gleichkommt.
Am Beispiel eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohnungen macht der Verband die Größenordnung deutlich: Die förderfähige Kostenbasis für einzelne Sanierungsmaßnahmen sinkt von bislang 360.000 Euro auf nur noch 153.000 Euro. Das entspricht einem Rückgang um 57,5 Prozent. Wohnungsunternehmen, die energetische Maßnahmen an ihrem Bestand planen, müssten künftig also einen erheblich größeren Anteil der Kosten ohne Förderung stemmen.
Deutlich weniger Fördervolumen pro Gebäude
Der GdW kritisiert, dass die neue Berechnungsgrundlage insbesondere größere Mietwohngebäude benachteilige, obwohl gerade dort die energetische Sanierung besonders wirkungsvoll für den Klimaschutz sei. Eine geringere förderfähige Kostenbasis bedeutet in der Praxis weniger Fördergeld pro Wohneinheit und damit höhere ungedeckte Kosten für die Wohnungsunternehmen. Diese Mehrbelastung droht letztlich über die Modernisierungsumlage auch bei Mieterinnen und Mietern anzukommen, oder Sanierungsvorhaben werden ganz zurückgestellt, was dem eigentlichen Ziel der Förderung entgegenläuft.
Der Verband fordert die auf der Bauministerkonferenz versammelten Länder auf, sich gegenüber dem Bund für eine Korrektur der Förderbedingungen einzusetzen. Andernfalls drohe der ohnehin schon stockende Sanierungsfortschritt im deutschen Gebäudebestand weiter ins Stocken zu geraten, gerade bei größeren Mietwohngebäuden, die einen erheblichen Teil des bundesweiten Wohnungsbestands ausmachen.
Zeitpunkt mit Signalwirkung
Die Kritik des GdW kommt bewusst im Vorfeld der Konferenz, bei der unter anderem Fragen der Wohnungsbauförderung und der energetischen Sanierung auf der Tagesordnung stehen. Der Verband erhofft sich von den Ländern ein deutliches Signal an den Bund, die aktuellen Förderbedingungen noch einmal nachzujustieren, bevor sich die neuen Regeln in der Praxis vollständig durchsetzen und bereits geplante Sanierungsprojekte betreffen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Investoren, die energetische Sanierungen an vermieteten Mehrfamilienhäusern planen, lohnt sich angesichts der Diskussion ein genauer Blick auf die aktuell gültigen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bevor ein Sanierungsvorhaben kalkuliert und beantragt wird. Je nach Gebäudegröße und geplanter Maßnahme kann die neue Berechnungsgrundlage die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens spürbar verändern und sollte deshalb frühzeitig in die Finanzierungsplanung einfließen.
Reaktionen aus der Branche
Der GdW steht mit seiner Kritik nicht allein. Auch andere Verbände der Wohnungs- und Bauwirtschaft hatten die kurzfristige Umstellung der Förderbedingungen in den vergangenen Wochen bemängelt und auf Planungsunsicherheit für bereits laufende Sanierungsprojekte hingewiesen. Wohnungsunternehmen, die ihre Investitionsentscheidungen langfristig kalkulieren, benötigen aus Sicht der Branche verlässliche und über mehrere Jahre stabile Förderbedingungen, um energetische Sanierungen im größeren Bestand wirtschaftlich planen zu können.
Foto: VSchagow, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0



