Fördertopf für barrierearmes Wohnen 2026 bereits ausgeschöpft

Die Mittel für das Bundesförderprogramm „Barrierereduzierung, Investitionszuschuss“ sind bereits seit Ende Juli ausgeschöpft. Für das laufende Jahr standen 50 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen Eigentümerinnen und Eigentümer bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand fördern lassen konnten, etwa den Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder den Einbau eines Aufzugs.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurden seit dem Start des Programms am 8. April 2026 rund 21.400 Anträge bewilligt. Damit können in diesem Jahr rund 26.800 Wohnungen barrierereduziert umgebaut werden, bei einem Fördervolumen von insgesamt rund 46,1 Millionen Euro. Im Durchschnitt entfielen damit etwa 1.720 Euro Förderung auf jede geförderte Wohneinheit.

Objektförderung statt Personenbindung

Das über die KfW abgewickelte Programm war als Objektförderung angelegt. Das bedeutet, die barrierearm umgebaute Wohnung bleibt auch nach einem Auszug der ursprünglichen Bewohnerinnen und Bewohner für neue Mieterinnen und Mieter oder Eigentümer nutzbar. Für einzelne Maßnahmen gab es Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro. Wer sein Haus vollständig zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaute, erhielt 12,5 Prozent der Kosten bis maximal 6.250 Euro erstattet.

Wer noch einen barrierearmen Umbau plant, muss sich nun bis zu einer möglichen Wiederauflage des Programms im kommenden Jahr gedulden oder auf andere Förderwege ausweichen, etwa die reguläre KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen. Angesichts der erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpften Budgets empfiehlt es sich für Interessierte, geplante Maßnahmen frühzeitig vorzubereiten, um bei einer Neuauflage der Förderung zügig einen Antrag stellen zu können.

Foto: Zinnmann, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

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