Gewerbe zu Wohnen: Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 fördert der Bund den Umbau leerstehender Büros und Gewerbeimmobilien zu Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro entstehender Wohneinheit. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) richtet sich an alle Investoren, die Nichtwohngebäude in Wohnraum umwandeln wollen.

Für Fix-&-Flip-Investoren ist das eine direkte Möglichkeit, die Umbaukosten zu senken und gleichzeitig Objekte zu entwickeln, die auf dem Wohnungsmarkt stark gefragt sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Das schließt leerstehende Büroflächen, Einzelhandelsflächen und andere Gewerbeimmobilien ein. Lagerräume ohne Heizung sind ausgenommen. Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht.

Gleichzeitig muss die Immobilie energetisch auf mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) gebracht werden. Für Baudenkmale gilt der Standard „EH Denkmal EE“. Diese Sanierungskosten sind nicht in der Zuschussförderung enthalten, können aber über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) separat beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähiger Ausgaben je entstehender Wohneinheit. Das entspricht einem maximalen direkten Zuschuss von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist auf 300.000 Euro begrenzt, was der europäischen De-minimis-Verordnung entspricht.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem Grundrissänderungen, die Anpassung der Baukonstruktion an Wohnnutzung, Innenausbau sowie die Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren, natürliche wie juristische Personen, Personengesellschaften und auch Selbstnutzer. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor der Antragstellung erbracht werden.

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen, etwa der BEG-Sanierungsförderung, ist möglich, solange die Gesamtförderung die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.

Was Investoren beachten sollten

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt das Programm, weist aber darauf hin, dass planungsrechtliche Hürden und lange Genehmigungsprozesse in der Praxis häufig den größten Engpass darstellen. Die finanzielle Förderung allein löst diese strukturellen Probleme nicht. Investoren sollten die baurechtliche Machbarkeit eines Umbaus frühzeitig klären, bevor sie auf Basis der Förderung kalkulieren.

Weitere Informationen zum Programm sowie den Antrag finden Sie direkt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Programmseite „Gewerbe zu Wohnen“, Stand April 2026; ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Pressemitteilung vom 01.04.2026.

Foto: Peter Vang, Pexels (kostenlos nutzbar)

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