Grunderwerbsteuer-Reform gefordert: Verbände wollen Entlastung für Ersterwerber

Ein breites Bündnis aus achtzehn Verbänden der Bau-, Finanz- und Immobilienwirtschaft sowie Eigentümer- und Verbraucherschutzorganisationen fordert eine grundlegende Reform der Grunderwerbsteuer. Angeführt wird das Bündnis vom ifs Institut für Wohneigentum im Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung. Mit dabei sind unter anderem Haus & Grund Deutschland, der Immobilienverband IVD, der Verband der Immobilienverwalter Deutschland, mehrere Bausparkassen sowie der Bauherren-Schutzbund.

Im Zentrum der Forderung steht der Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Die Verbände verlangen, die Grunderwerbsteuer für Menschen, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen, deutlich zu senken oder ganz abzuschaffen. Zusätzlich fordern sie eine sogenannte Portabilitätsregel: Wer eine selbst genutzte Immobilie verkauft und durch eine neue ersetzt, soll die beim Erstkauf bereits gezahlte Grunderwerbsteuer beim Ersatzkauf anrechnen können.

Nebenkosten haben sich mehr als verdreifacht

Die Zahlen, mit denen das Bündnis seine Forderung untermauert, sind deutlich. Für ein durchschnittliches Eigenheim im Wert von 370.000 Euro liegt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland derzeit zwischen 18.500 und 24.050 Euro. Vor fünfzehn Jahren waren es bei einem damaligen Durchschnittspreis von rund 175.000 Euro nur etwas mehr als 6.000 Euro. Mit Ausnahme Bayerns haben alle Bundesländer die Steuersätze in den vergangenen Jahren von einstmals 3,5 Prozent auf mittlerweile 5 bis 6,5 Prozent angehoben, während sich gleichzeitig die Immobilienpreise mehr als verdoppelt haben.

Diese Entwicklung trifft nach Einschätzung der Verbände vor allem jüngere Haushalte, die für den Immobilienkauf ohnehin schon knapp kalkulieren müssen. Junge Mieterhaushalte verfügen laut den vorgelegten Daten im Median über rund 9.000 Euro Geldvermögen, ein Betrag, der für die gestiegenen Transaktionskosten beim Immobilienkauf bei Weitem nicht ausreicht, zumal diese Kosten in der Regel nicht über einen Kredit finanziert werden können. Die Zahl potenzieller junger Käuferhaushalte ist nach Verbandsangaben in den vergangenen zehn Jahren von 360.000 auf 216.000 zurückgegangen, während die Eigentumsquote der unter 50-Jährigen um mehr als vier Prozentpunkte sank.

Auch Mobilität und Generationenwechsel betroffen

Die Verbände weisen darauf hin, die hohe Grunderwerbsteuer erschwere nicht nur den Einstieg in die Wohneigentumsbildung, sondern bremse auch die Mobilität auf dem Wohnungsmarkt. Wer beruflich in eine andere Stadt zieht und die eigene Immobilie verkauft, um am neuen Wohnort erneut zu kaufen, verliert die beim ersten Erwerb gezahlte Steuer vollständig und zahlt beim Ersatzkauf noch einmal den vollen Satz. Das erschwert auch einen schrittweisen Vermögensaufbau, bei dem junge Haushalte zunächst eine kleinere Immobilie erwerben und später in eine größere wechseln, ein Modell, das in anderen Ländern deutlich verbreiteter ist als in Deutschland.

Auch ältere Eigentümerinnen und Eigentümer sind nach Ansicht des Bündnisses betroffen. Wer sein zu groß gewordenes Eigenheim gegen eine kleinere, altersgerechte Wohnung tauschen möchte, wird durch die erneut fällige Grunderwerbsteuer davon abgehalten. Die Folge: Viele Haushalte bleiben in Immobilien wohnen, die für ihre Lebenssituation eigentlich nicht mehr passen, während junge Familien auf einen ohnehin knappen Bestandsmarkt angewiesen sind. Aus Sicht der Verbände führt das zu einer ineffizienten Nutzung von Wohnfläche und erhöht gleichzeitig den Druck, neue Flächen für den Neubau zu erschließen.

Deutschland weiterhin mit niedrigster Eigentumsquote in der EU

Die Verbände verweisen zudem auf die im europäischen Vergleich niedrige Wohneigentumsquote Deutschlands. Andere Länder hätten bereits erfolgreiche Modelle entwickelt, etwa die gezielte Entlastung von Ersterwerbern oder Anrechnungsregeln für bereits gezahlte Grunderwerbsteuer beim Umzug. Solche Ansätze ließen sich grundsätzlich auch auf Deutschland übertragen, auch wenn die Steuerhoheit für die Grunderwerbsteuer bei den Bundesländern liegt und eine bundesweit einheitliche Regelung entsprechend schwierig umzusetzen ist.

Da Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine Reform der Grunderwerbsteuer bislang ohne Ergebnis geblieben sind, fordert das Bündnis die Einberufung eines eigenen Grunderwerbsteuergipfels. Dort sollen die Eckpunkte einer Reform verbindlich vereinbart werden, wobei die konkrete Ausgestaltung, etwa die Höhe möglicher Freibeträge, den einzelnen Bundesländern überlassen bleiben könnte.

Was das für Käuferinnen und Käufer bedeuten würde

Sollte die Forderung umgesetzt werden, würde sich die Kalkulation für den Immobilienkauf spürbar verändern. Gerade für junge Familien und Ersterwerber wäre eine niedrigere oder entfallende Grunderwerbsteuer ein direkter finanzieller Vorteil, der zusätzliches Eigenkapital für die eigentliche Finanzierung freisetzen könnte. Auch für Eigentümer, die über einen Wohnortwechsel oder einen altersgerechten Umzug nachdenken, würde eine Anrechnung bereits gezahlter Steuer die Entscheidung erleichtern. Bis eine solche Reform tatsächlich beschlossen wird, bleibt die Grunderwerbsteuer allerdings einer der größten Kostenblöcke beim Immobilienerwerb in Deutschland.

Foto: Brataffe, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Dein nächster Schritt

Lohnt sich das Objekt? Berechne deine Rendite in unter 60 Sekunden — kostenlos und ohne Anmeldung.