Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Vermieter von Wohnungsbewerbern verlangen, um ihre Eignung als Mieter zu beurteilen. Sie gibt Auskunft über Einkommen, Beruf, Haushaltsgröße und Bonität. Ein einheitliches gesetzliches Formular gibt es nicht, aber klare Regeln, welche Fragen zulässig sind und welche nicht. Hier findest du eine kostenlose Vorlage als PDF.
Inhalt
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist eine freiwillige Erklärung des Mietinteressenten über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Vermieter nutzen sie, um vor der Schlüsselübergabe zu prüfen, ob ein Bewerber die Miete dauerhaft zahlen kann und zuverlässig ist. Sie ist kein offizielles Dokument, es gibt kein einheitliches Pflichtformular in Deutschland.
Obwohl die Abgabe freiwillig ist, gilt in der Praxis: Wer keine Selbstauskunft ausfüllt, bekommt die Wohnung meist nicht. Vermieter sehen das Verweigern oft als Warnzeichen.
Was gehört in eine Selbstauskunft?
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse
- Personalausweisnummer (optional)
- Anzahl der einziehenden Personen
- Beruf und Arbeitgeber
- Monatliches Nettoeinkommen
- Art des Arbeitsverhältnisses (unbefristet, befristet, selbstständig)
- Aktuelle Wohnsituation und Kündigungsgrund
- Haustiere (ja/nein, Art)
- Angaben zu laufenden Zahlungsverpflichtungen (optional)
- SCHUFA-Selbstauskunft als Anlage
- Unterschrift
Warum verlangen Vermieter eine Selbstauskunft?
Vermieter tragen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko bei der Wohnungsvergabe. Ein Mieter, der nicht zahlt, kann nur mit erheblichem Aufwand und Zeitverlust aus der Wohnung gebracht werden. Die Selbstauskunft gibt dem Vermieter eine erste Grundlage zur Bonitätsprüfung, noch bevor er in aufwendige Vertragsgespräche einsteigt.
In angespannten Wohnungsmärkten mit vielen Bewerbern dient die Selbstauskunft auch als Vorsortierungsinstrument: Wer vollständige Unterlagen einreicht, zeigt Ernsthaftigkeit und Vorbereitung.
Selbstauskunft vs. SCHUFA-Auskunft
| Merkmal | Mieterselbstauskunft | SCHUFA-Auskunft |
|---|---|---|
| Erstellt von | Mieter selbst | SCHUFA Holding AG |
| Inhalt | Persönliche und wirtschaftliche Angaben | Kredithistorie, Negativmerkmale, Score |
| Kosten | Keine | Kostenlose Selbstauskunft einmal jährlich |
| Aktualität | Tagesaktuell (selbst angegeben) | Daten aus Kreditgeschäften |
| Beweiskraft | Erklärung des Mieters | Externe Datenquelle |
| Falschangaben möglich? | Ja, mit rechtlichen Folgen | Nein (externe Daten) |
Beide Dokumente ergänzen sich. Die Selbstauskunft zeigt, was der Mieter über sich selbst angibt. Die SCHUFA-Auskunft zeigt, was Kreditinstitute über ihn gespeichert haben. Zusammen mit Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Gehaltsnachweis ergibt sich ein vollständiges Bewerberprofil.
Unzulässige Fragen in der Selbstauskunft
Nicht alles, was Vermieter fragen möchten, ist rechtlich zulässig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das DSGVO-Prinzip der Datensparsamkeit setzen klare Grenzen.
| Frage | Zulässig? | Begründung |
|---|---|---|
| Monatliches Nettoeinkommen | Ja | Relevant für Zahlungsfähigkeit |
| Arbeitgeber und Beruf | Ja | Einschätzung der Einkommensstabilität |
| Haushaltsgröße | Ja | Für Nutzung der Wohnung relevant |
| Haustiere | Ja | Legitimes Vermieterinteresse |
| Bestehende Mietschulden | Ja | Direkt relevant |
| Schwangerschaft / Familienplanung | Nein | Diskriminierung (AGG) |
| Religion, Nationalität, Herkunft | Nein | Diskriminierung (AGG) |
| Krankheiten, Behinderungen | Nein | Diskriminierung (AGG) |
| Gewerkschafts-/Parteizugehörigkeit | Nein | Privatsphäre, AGG |
| Bisherige Straftaten (allgemein) | Nein | Unverhältnismäßig, Datenschutz |
Werden unzulässige Fragen gestellt, darf der Mietinteressent lügen, ohne Konsequenzen. Bei zulässigen Fragen gilt das nicht: Falschangaben berechtigen den Vermieter zur Anfechtung oder Kündigung.
Falschangaben: Rechtliche Konsequenzen
Wer bei zulässigen Fragen in der Selbstauskunft falsche Angaben macht, riskiert mehreres. Der Mietvertrag kann angefochten werden (§ 123 BGB), wenn die Täuschung kausal für den Vertragsschluss war, etwa wenn das angegebene Einkommen deutlich höher war als das tatsächliche. Der Vermieter kann außerordentlich kündigen, wenn durch die Täuschung das Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört ist. Schadensersatzansprüche des Vermieters sind möglich, wenn durch die Falschangaben ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Typische Problemfälle: falsches Einkommen, verschwiegene Mietschulden, falsche Angabe der Haushaltsgröße, verschwiegene Haustiere.
Datenschutz (DSGVO) bei der Selbstauskunft
Die Daten aus der Selbstauskunft sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Vermieter dürfen sie nur erheben, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), was bei der Mieterbewerbung der Fall ist. Die Daten müssen nach Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht werden. Wird kein Mietvertrag geschlossen, dürfen die Daten nicht länger als nötig aufbewahrt werden, in der Praxis gelten 3 Monate nach Ablehnung als angemessen. Kommt ein Mietvertrag zustande, darf der Vermieter die Daten für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahren.
Checkliste: Unterlagen zur Selbstauskunft
| Dokument | Zweck |
|---|---|
| Ausgefüllte Selbstauskunft (dieses Formular) | Basisinformationen zur Person |
| Kopie Personalausweis | Identitätsprüfung |
| Letzte 3 Gehaltsnachweise | Einkommensnachweis |
| Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsbestätigung | Einkommensstabilität |
| SCHUFA-Selbstauskunft (max. 3 Monate alt) | Bonitätsnachweis |
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | Nachweis keine Mietschulden |
| Vorvermieterbescheinigung | Referenz vom Vorvermieter |
FAQ: Mieterselbstauskunft
Ist die Abgabe der Selbstauskunft gesetzlich verpflichtend?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Selbstauskunft. Wer sie nicht ausfüllt, muss jedoch damit rechnen, die Wohnung nicht zu bekommen, denn der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung, wem er die Wohnung überlässt.
Darf der Vermieter eine Kopie meines Personalausweises verlangen?
Ja, zur Identitätsprüfung ist eine Kopie zulässig. Der Vermieter darf sie aber nur für den Bewerbungsprozess nutzen und muss sie nach Ablehnung löschen. Eine Kopie des gesamten Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist nicht immer erforderlich, häufig reicht die Vorderseite.
Kann ich als Selbstständiger eine Selbstauskunft ausfüllen?
Ja. Selbstständige und Freiberufler geben anstelle des Gehaltsnachweis die letzten zwei bis drei Steuerbescheide und/oder einen aktuellen BWA-Auszug an. Das Feld „Arbeitgeber“ wird mit dem eigenen Unternehmen bzw. der Tätigkeit ausgefüllt.
Quellen: §§ 123, 119 BGB (Anfechtung); AGG; DSGVO Art. 5, 6; allgemeine mietrechtliche Fachliteratur.
Foto: Mikhail Nilov, Pexels (kostenlos nutzbar)




