Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bewertet die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket deutlich positiver als andere Stimmen aus der Immobilienbranche. Aus Sicht des Verbands markiert das Paket einen wichtigen Durchbruch für die Wärmewende, insbesondere bei der Reform des sogenannten Kostenneutralitätsgebots beim Umstieg auf Fernwärme.
Das Kostenneutralitätsgebot regelt bislang, unter welchen Bedingungen Wohnungsunternehmen die Kosten eines Wechsels zur Fernwärmeversorgung auf die Mieterinnen und Mieter umlegen dürfen. Der GdW hatte sich seit Jahren für eine Reform dieser Regelung eingesetzt, da sie in der bisherigen Form aus Sicht der Wohnungswirtschaft den Umstieg auf klimafreundliche Fernwärme in vielen Fällen unnötig erschwerte.
Mehr Transparenz und eine Schlichtungsstelle
Neben der Reform des Kostenneutralitätsgebots begrüßt der GdW auch zwei weitere Elemente des Wärmenetzpakets. Zum einen soll eine branchenspezifische Schlichtungsstelle geschaffen werden, an die sich Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wohnungsunternehmen bei Streitigkeiten rund um die Fernwärmeversorgung wenden können. Zum anderen sieht das Paket mehr Transparenz bei den Fernwärmepreisen vor, was aus Sicht des Verbands sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Wohnungsunternehmen mehr Planungssicherheit verschaffen soll.
Der GdW betont, dass alle drei Elemente, die Reform des Kostenneutralitätsgebots, die Schlichtungsstelle und die Preistransparenz, zentrale langjährige Forderungen der Wohnungswirtschaft aufgreifen. Damit unterscheidet sich die Einschätzung des GdW spürbar von der Kritik anderer Verbände, die das Wärmenetzpaket eher als unzureichendes Reformsignal werten.
Entscheidend ist die konkrete Umsetzung
Trotz der grundsätzlich positiven Bewertung macht der GdW deutlich, dass es nun auf die konkrete Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren ankomme. Der angekündigte Gesetzentwurf müsse die vorgestellten Eckpunkte tatsächlich praxistauglich umsetzen, damit Wohnungsunternehmen die neuen Regelungen im Alltag auch nutzen können.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Investoren, die den Anschluss eines Gebäudes an ein Fernwärmenetz planen oder bereits mit Fernwärme versorgte Objekte besitzen, lohnt sich angesichts der angekündigten Reform ein Blick auf die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens, da sich die Kostenumlage und die Preistransparenz bei Fernwärme in den kommenden Monaten spürbar ändern könnten.
Unterschiedliche Bewertung in der Branche
Bemerkenswert ist, dass die Einschätzung des GdW deutlich von der Reaktion anderer Eigentümer- und Immobilienverbände abweicht, die das Wärmenetzpaket im Vorfeld eher kritisch als unzureichendes Reformsignal bewertet hatten. Die unterschiedliche Bewertung dürfte auch daran liegen, dass Wohnungsunternehmen als Vermieter größerer Bestände von einer verlässlicheren Kostenumlage bei Fernwärme unmittelbarer profitieren als private Einzeleigentümer, für die andere Aspekte der Wärmewende stärker im Vordergrund stehen.
Foto: Babewyn, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0




