Ab dem 8. April 2026 können Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften wieder Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen bei der KfW beantragen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür im laufenden Jahr insgesamt 50 Millionen Euro bereit.
Für Fix-&-Flip-Investoren ist das Programm aus zwei Gründen interessant: Es senkt die Sanierungskosten direkt und macht eine Immobilie für eine breitere Käufergruppe attraktiver.
Inhalt
Was wird gefördert?
Das KfW-Programm „Barrierereduzierung, Investitionszuschuss“ (Produkt 455-B) fördert bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, die Barrieren abbauen und den Wohnkomfort erhöhen. Dazu zählen unter anderem:
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Verbreiterung von Türdurchgängen
- Beseitigung von Türschwellen und Stufen
- Einbau von Aufzugsanlagen oder Treppenliften
- Anbringen von Rampen und Handläufen
- Installation von Smart-Home-Assistenzsystemen
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen in Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe richtet sich danach, welches Ziel mit der Sanierung erreicht wird. Wer einzelne Maßnahmen umsetzt, erhält 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Wer das Gebäude vollständig auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ bringt, bekommt 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro.
| Maßnahme | Zuschuss | Maximalbetrag |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung | 10 % | 2.500 Euro |
| Standard „Altersgerechtes Haus“ | 12,5 % | 6.250 Euro |
Was Investoren beachten müssen
Der Antrag muss zwingend gestellt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Als Beginn gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht dazu. Die Antragstellung läuft ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal.
Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen will, muss außerdem eine Sachverständige oder einen Sachverständigen beauftragen. Diese Person begleitet das Vorhaben, dokumentiert die Maßnahmen und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen.
Wichtig für Vermieter: Wer die geförderte Wohnung vermietet und in den vergangenen zwei Kalenderjahren eine De-minimis-Beihilfe erhalten hat, muss diese bei der Antragstellung angeben.
Jetzt Antrag stellen
Anträge können ab sofort im KfW-Zuschussportal unter public.kfw.de gestellt werden. Die Fördervoraussetzungen und Konditionen gelten unverändert gegenüber dem Vorgängerprogramm.
Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Pressemitteilung vom 07.04.2026; KfW, Produktseite Barrierereduzierung, Investitionszuschuss 455-B, Stand April 2026.
Foto: Rene Terp, Pexels (kostenlos nutzbar)




