Das Koalitionspaket vom 2. Juli 2026 enthält eine klare Botschaft an private und institutionelle Vermieter: Die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene wird durch Bundesgesetz künftig unterbunden. GdW-Präsident Gedaschko bezeichnet das als dringend notwendiges Signal für Investitionssicherheit und gegen eine Debatte, die den Wohnungsbau massiv verunsichert.
Hintergrund ist der Berliner Volksentscheid von 2021 und entsprechende Initiativen in anderen Bundesländern, die eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen anstrebten. Obwohl die konkrete Umsetzung immer rechtlich umstritten war, hat die Debatte laut GdW zu erheblicher Verunsicherung bei Investoren geführt. Wer bauen, sanieren und langfristig vermieten will, darf nicht abgeschreckt werden.
Für private und institutionelle Investoren, die Mietwohnungsbestände aufbauen oder halten, ist das Verstaatlichungsverbot ein klares Rechtssicherheitssignal. Langfristige Haltepositionen in deutschen Wohnimmobilien werden damit planbarer. Für Fix-and-Flip-Investoren, die Objekte nach Sanierung wieder verkaufen, ist das Signal indirekt relevant: Es stärkt das Vertrauen potenzieller Endinvestoren in den deutschen Mietwohnungsmarkt und damit die Bereitschaft, sanierte Objekte zu kaufen.
Quellen: Koalitionspaket 2026, marktundmittelstand.de, 2. Juli 2026; GdW, 2. Juli 2026.
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