Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 Stellung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bezogen und Aenderungsempfehlungen beschlossen. Die wichtigste: Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften sollen die GModG-Anforderungen alternativ auf Portfolioebene erfuellen können statt gebaeeudeweise.
Der sogenannte Flottenansatz erlaubt es großen Bestandshaltern, Klimaschutzanforderungen ueber den gesamten Gebäudebestand zu verteilen. Ein schlecht saniertes Gebäude kann dann durch ein besonders gut saniertes an anderer Stelle kompensiert werden. Das entspricht dem Ansatz, den die EU-EPBD für NichtwoknGebäude vorsieht, und wuerde Wohnungsunternehmen deutlich mehr Flexibilitaet bei der Sanierungsplanung geben.
Der Bundesrat empfiehlt ausserdem, die Bio-Treppe auch auf Heizungsanlagen zu erstrecken, die zwischen dem GEG-Inkrafttreten 2024 und dem GModG-Inkrafttreten neu errichtet wurden. Das Bundestag-Verfahren laeuft, eine Verabschiedung vor der Sommerpause gilt als Ziel der Koalition.
Quellen: Bundesrat, Stellungnahme GModG, 12. Juni 2026; OekoZentrum NRW, 15. Juni 2026; vdwbayern.de, 17. Juni 2026.
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