Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird abgeloest. Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Am 11. Juni folgte die erste Lesung im Bundestag, am 12. Juni nahm der Bundesrat Stellung. Die Verabschiedung noch vor der Sommerpause gilt als Ziel der Koalition. Was aendert sich konkret für Eigentümer, Vermieter und Investoren?
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Gasheizungen wieder ohne 65-Prozent-Pflicht
Die wichtigste Aenderung: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, wird für den Einbau neuer Gas- und Oelheizungen abgeschafft. Wer eine defekte Heizung tauscht, kann auch 2026 wieder eine Gasheizung einbauen, ohne die 65-Prozent-Anforderung zu erfuellen. Ebenfalls gestrichen wird das im GEG enthaltene Betriebsverbot für Oel- und Gasheizungen ab dem 31. Dezember 2044.
Bio-Treppe statt Pauschalpflicht
Statt der starren 65-Prozent-Regel setzt das GModG auf eine sogenannte Bio-Treppe: Eigentümer mit Gas- oder Oelheizungen sollen schrittweise wachsende Anteile an gruenen Brennstoffen einsetzen. Die genauen Stufenwerte werden im parlamentarischen Verfahren konkretisiert. Der Normenkontrollrat kritisierte den Gesetzentwurf als in weiten Teilen kaum verstaendlich und für Betroffene nicht nachvollziehbar.
GdW: 8-Punkte-Appell für Nachbesserungen
Der GdW begruesst die technologieoffene Grundrichtung, hat aber zur ersten Lesung einen 8-Punkte-Appell vorgelegt. GdW-Präsident Gedaschko fordert mehr QuartiersLösungen statt EinzelGebäude-Betrachtung, klare Kostenregeln und transparente Vorgaben für Wärmenetze. Klimaschutz duerfe nicht zum Kostentreiber werden.
Bundesrat empfiehlt Flottenansatz
Der Bundesrat empfahl am 12. Juni 2026, dass Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften die Anforderungen auf Portfolioebene erfuellen können statt gebaeeudeweise. Das wuerde große Bestandshalter erheblich entlasten.
Was Investoren jetzt wissen müssen
Solange das GModG noch nicht endgueltig verabschiedet ist, gilt weiterhin das GEG. Für Fix-and-Flip-Investoren faellt die drohende Pflicht zum Einbau einer Wärmepumpe weg. Das senkt Sanierungskosten bei Objekten, bei denen eine Wärmepumpe technisch oder wirtschaftlich schwierig gewesen waere. Gleichzeitig bleibt der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe ein finanzieller Anreiz: Vermieter tragen je nach Energieeffizienzklasse einen erheblichen Anteil dieser Kosten.
Quellen: BMWSB, Regierungsentwurf GModG, 13. Mai 2026; Haufe, Juni 2026; GdW, 11. Juni 2026; OekoZentrum NRW, 15. Juni 2026; Bundesrat, 12. Juni 2026.
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