GdW zum BauGB-Update: Bezahlbarer Wohnungsbau braucht echte Vorfahrt

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW fordert entscheidende Nachbesserungen am aktuellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Zwar begrüßt der Verband die vorgesehenen Schritte zu schnelleren und digitaleren Planungsverfahren, den geplanten Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau hält er jedoch für deutlich zu unverbindlich.

Der Gesetzentwurf zur BauGB-Novelle sieht vor, dass Kommunen bei städtebaulichen Abwägungsentscheidungen dem Wohnungsbau künftig stärkeres Gewicht beimessen sollen. In der Praxis bedeutet das: Wenn verschiedene Nutzungsinteressen an einem Grundstück miteinander konkurrieren, etwa Wohnungsbau gegenüber anderen städtebaulichen Zielen, soll der Bedarf an neuem Wohnraum bei der behördlichen Entscheidung stärker berücksichtigt werden als bisher.

Vorrang auf dem Papier reicht nicht

Der GdW kritisiert, dass der im Entwurf vorgesehene Abwägungsvorrang in seiner aktuellen Formulierung zu unbestimmt bleibe, um in der kommunalen Praxis tatsächlich Wirkung zu entfalten. Ein Vorrang, der lediglich als zusätzlicher Abwägungsgesichtspunkt formuliert sei, ohne klare verbindliche Kriterien, laufe Gefahr, in der Praxis der örtlichen Bauverwaltungen kaum spürbare Veränderungen zu bewirken. Aus Sicht des Verbands brauche es stattdessen klarere gesetzliche Vorgaben, die Kommunen bei konkurrierenden Nutzungsinteressen tatsächlich zu einer stärkeren Gewichtung des Wohnungsbaus verpflichten.

Positiv bewertet der GdW dagegen die im Entwurf vorgesehenen Schritte zu schnelleren und stärker digitalisierten Planungs- und Genehmigungsverfahren. Langwierige Verfahrensdauern gelten seit Jahren als einer der zentralen Bremsfaktoren beim Wohnungsbau in Deutschland, weshalb der Verband entsprechende Vereinfachungen grundsätzlich begrüßt.

Zusammenhang mit weiteren Reformvorhaben

Die Kritik des GdW am BauGB-Update reiht sich ein in eine Reihe weiterer Stellungnahmen des Verbands zu aktuellen Gesetzesvorhaben der vergangenen Wochen, etwa zu den Ergebnissen der Bauministerkonferenz und zur Forderung nach einer schnellen bundesrechtlichen Verankerung des Gebäudetyp E. Der Verband sieht in all diesen Verfahren ein gemeinsames Muster: grundsätzlich richtige Reformansätze, die in der konkreten Ausgestaltung jedoch zu vorsichtig blieben, um tatsächlich spürbare Wirkung im Wohnungsbau zu entfalten.

Für Bauherren und Investoren bleibt die weitere Entwicklung der BauGB-Novelle im laufenden Gesetzgebungsverfahren relevant, da sich daraus mittelfristig ändern könnte, wie stark der Bedarf an Wohnraum bei kommunalen Planungsentscheidungen tatsächlich ins Gewicht fällt.

Kommunen als entscheidender Faktor

Letztlich hängt die Wirksamkeit des Abwägungsvorrangs maßgeblich davon ab, wie einzelne Kommunen die neuen Vorgaben in ihrer täglichen Planungspraxis anwenden. Selbst eine klarer formulierte gesetzliche Regelung entfaltet nach Einschätzung von Branchenbeobachtern nur dann Wirkung, wenn Bauverwaltungen personell und fachlich in der Lage sind, entsprechende Abwägungsentscheidungen zügig zu treffen, weshalb der GdW neben der gesetzlichen Klarstellung auch auf ausreichende Kapazitäten in den Kommunen drängt.

Foto: flamenc, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

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