Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden. Für Immobilieninvestoren ist das Verfahren von unmittelbarer Bedeutung, denn die Grundsteuer fließt direkt in die Kalkulation jedes Kaufs und Verkaufs.
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Bodenrichtwerte und fiktive Mieten im Visier
Kern der Kritik sind zwei Methoden, auf denen das Bundesmodell der Grundsteuer aufbaut. Zum einen werden Bodenrichtwerte als Grundlage der Bewertung verwendet, die nach Ansicht der Verbände ein zu grobes Raster darstellen und der Realität einzelner Grundstücke oft nicht gerecht werden. Zum anderen basiert die Berechnung auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten. Wo die tatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen, drohen Fehlbewertungen mit direkten Folgen für die Grundsteuerlast.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke kritisiert, das Bundesmodell riskiere durch die starke Abhängigkeit von pauschalen Zonenwerten willkürliche Ergebnisse und verletze das Gebot gleichmäßiger Besteuerung. BdSt-Präsident Reiner Holznagel ergänzt, die Kombination aus fiktiven Mieten und pauschalen Bodenrichtwerten mache die Grundsteuer für viele Eigentümer zum Lotteriespiel.
Hintergrund: Warum die Klage jetzt kommt
Der Bundesfinanzhof hatte das Bundesmodell der Grundsteuer bereits in einem Urteil bestätigt. Haus & Grund und BdSt sehen jedoch weiterhin erheblichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf und rufen deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Ziel ist es, in Karlsruhe abschließend zu klären, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.
Was bedeutet das für Fix-&-Flip-Investoren?
Die Grundsteuer ist ein dauerhafter Kostenfaktor bei jeder Immobilie, der in die Kaufkalkulation, in die Haltekosten und beim Weiterverkauf in den erzielbaren Preis einfließt. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Bundesmodell für verfassungswidrig erklären, wäre eine Neuregelung der Grundsteuer die Folge. Das könnte Bewertungen und damit Steuerlasten für einzelne Objekte deutlich verändern. Solange das Verfahren offen ist, empfiehlt es sich, die aktuelle Grundsteuerfestsetzung bei Kaufentscheidungen sorgfältig zu prüfen und mögliche Schwankungen einzukalkulieren.
Quellen: Haus & Grund Deutschland, Pressemitteilung vom 27.02.2026; Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt), Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde, Februar 2026.
Foto: Sora Shimazaki, Pexels (kostenlos nutzbar)




