Die KfW erinnert zum Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober 2026 an ihre Förderung für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. In einer Meldung vom 20. Oktober 2026 weist die Förderbank gemeinsam mit der Polizei darauf hin, dass in der dunklen Jahreszeit die Einbruchszahlen wieder steigen. Konkrete Zahlen nennt die Meldung nicht.
Gefördert wird über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159). Es handelt sich um einen Förderkredit, nicht um einen Zuschuss. Pro Wohneinheit stehen bis zu 50.000 Euro zu zinsgünstigen Konditionen bereit. Die Förderung richtet sich an Mieter und Eigentümer und ist nicht an ein Mindestalter gebunden.
Förderfähig sind unter anderem die Nachrüstung von Türen und Fenstern sowie Alarmanlagen und weitere Sicherheitstechnik. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen umgesetzt werden und technische Mindestanforderungen erfüllen.
So läuft die Antragstellung nach den Angaben der KfW ab:
Zuerst informieren sich Interessierte bei einer polizeilichen Beratungsstelle und planen das Vorhaben. Danach vereinbaren sie einen Termin bei einer Bank ihrer Wahl, die den Kredit bei der KfW beantragt. Erst nach der Zusage lassen sie die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen umsetzen. Nach Abschluss der Arbeiten reichen sie bei der Bank einen Nachweis über die fachgerechte Installation ein. Polizeiliche Beratungsstellen lassen sich über die Seite k-einbruch.de finden, Informationen zu den Mindestanforderungen stehen bei der KfW.
Für Vermieter und Eigentümer, die ein Objekt sanieren oder aufwerten, kann der Kredit ein Baustein bei der Finanzierung sein. Weil die Zusage vor Beginn der Arbeiten vorliegen muss, sollte der Auftrag an das Fachunternehmen erst nach der Kreditzusage erteilt werden.
Foto: VSchagow, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0



