Das Bundesverfassungsgericht hat die Mietpreisbremse in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2026 bestätigt (Az. BvR 183/25). Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke kommentiert dennoch unmissverständlich: „Ökonomisch ist die Mietpreisbremse gescheitert.“ Der Verband fordert statt weiterer Regulierung eine echte Investitionsoffensive im Wohnungsbau.
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Vermieten wird zum wirtschaftlichen Risiko
Warnecke prognostiziert, dass sich bei Fortsetzung der Regulierungspolitik die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt dramatisch verschärfen werden. Eine wirtschaftlich tragfähige Vermietung sei für Privatpersonen unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich. Wer sein Leben lang gespart und Wohnraum zur Verfügung gestellt habe, werde von der aktuellen Mietenpolitik vor den Kopf gestoßen.
Auch Mieter sind Leidtragende
Der Verband weist darauf hin, dass die Regulierungspolitik nicht nur Vermieter trifft. Wer eine neue Wohnung suche und nicht auf ein dichtes Kontaktnetzwerk zurückgreifen könne, leide ebenfalls unter der Angebotsverknappung. Knappheit zu regulieren ersetze keine Bau- und Investitionsoffensive.
Was Fix-&-Flip-Investoren wissen sollten
In Gebieten mit Mietpreisbremse ist beim Kauf einer vermieteten Bestandsimmobilie die zulässige Miethöhe zu prüfen. Wer saniert und anschließend vermietet statt verkauft, muss mit den aktuellen Mietrechtsbeschränkungen kalkulieren. Beim direkten Weiterverkauf nach Sanierung spielt die Mietpreisbremse keine Rolle, solange keine laufenden Mietverhältnisse bestehen.
Quellen: Haus & Grund Deutschland, Pressemitteilung vom 17.02.2026; Bundesverfassungsgericht, Az. BvR 183/25.
Foto: Victor Moragriega, Pexels (kostenlos nutzbar)




