GdW, BFW und Haus & Grund warnen gemeinsam vor erheblichen Risiken im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Statt Tempo und Planungssicherheit beim Glasfaserausbau zu stärken, drohen dem Entwurf zufolge neue bürokratische Hürden und Eingriffe in Eigentumsrechte.
Inhalt
Worum geht es im TKG-Entwurf?
Der Referentenentwurf sieht unter anderem ein Vollausbaurecht für Netzbetreiber sowie erweiterte Mitnutzungsregeln für bestehende Gebäudeinfrastruktur vor. Die Wohnungswirtschaft sieht darin massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Netzbetreiber und der Wohnungsunternehmen, die den Glasfaserausbau bisher freiwillig und erfolgreich vorangetrieben haben.
Was das für Immobilieneigentümer bedeutet
Wer Wohnimmobilien besitzt oder saniert, sollte die Entwicklung der TKG-Novelle im Blick behalten. Glasfaser ist heute ein wichtiges Ausstattungsmerkmal, das bei Verkauf und Vermietung zunehmend nachgefragt wird. Sollte die Novelle zu Rechtsunsicherheiten bei der Infrastrukturnutzung führen, könnte das Investitionen in die Glasfaserversorgung von Wohngebäuden verzögern.
Quellen: GdW, BFW und Haus & Grund Deutschland, gemeinsame Pressemitteilung vom 30.03.2026.
Foto: Victor Moragriega, Pexels (kostenlos nutzbar)




