Was ist im Hausgeld enthalten? Bestandteile, Kosten und Richtwerte

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Hausverwaltung zahlt. Es deckt alle laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Gebäudes: Betrieb, Verwaltung, Instandhaltung und die Bildung einer Rücklage. Das Hausgeld ist kein Nebenkostensatz wie bei Mietern, sondern ein Beitrag zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung des Gebäudes.

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld (auch: Wohngeld in der WEG oder Vorschuss gemäß Wirtschaftsplan) ist die monatliche Zahlung, die jeder Wohnungseigentümer auf Basis des von der Eigentümerversammlung beschlossenen Wirtschaftsplans leistet. Es ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und orientiert sich an der Miteigentumsquote des jeweiligen Eigentümers.

Der Unterschied zur Nebenkosten-Vorauszahlung eines Mieters: Der Mieter zahlt Nebenkosten anteilig an seinen Vermieter. Der Eigentümer zahlt Hausgeld direkt an die Gemeinschaft für das Gebäude, das ihm anteilig selbst gehört. Beide Begriffe beschreiben unterschiedliche Rechtsverhältnisse.

Was ist alles im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld setzt sich aus mehreren Kostenblöcken zusammen. Je nach Gebäude und Verwaltung können die Bestandteile variieren. lassen sich vier Bereiche unterscheiden.

Laufende Betriebskosten

Das sind die Kosten, die direkt aus dem Betrieb des Gebäudes entstehen. Sie sind vergleichbar mit den Nebenkosten, die auch Mieter zahlen:

  • Heizkosten und Warmwasserversorgung
  • Kaltwasser, Abwasser
  • Grundsteuer (anteiliger Eigentümeranteil)
  • Müllentsorgung
  • Gebäudeversicherung (Wohngebäude-, Haftpflicht-, Glasversicherung)
  • Treppenhausreinigung und Hausmeisterdienste
  • Gartenpflege der Gemeinschaftsflächen
  • Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Tiefgarage)
  • Aufzugwartung und -betrieb
  • Schornsteinfeger

Verwaltungskosten

Die Vergütung der Hausverwaltung ist Teil des Hausgeldes. Sie umfasst die laufende Verwaltungsarbeit: Buchführung, Abrechnung, Korrespondenz, Organisation der Eigentümerversammlung, Betreuung von Mängelansprüchen. Typische Verwaltungsgebühren liegen bei 20 bis 40 Euro pro Wohneinheit und Monat.

Instandhaltungsrücklage

Jede Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, eine Instandhaltungsrücklage anzusparen. Sie ist der wichtigste Teil des Hausgeldes, der oft unterschätzt wird. Mit der Rücklage werden größere Reparaturen und Modernisierungen finanziert, ohne dass im Einzelfall eine Sonderumlage erhoben werden muss.

Typische Rücklagenanteile liegen bei 0,8 bis 1,5 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Bei einer 80-m²-Wohnung macht das 64 bis 120 Euro pro Monat allein für die Rücklage. Gebäude mit hohem Instandhaltungsbedarf oder geplanten Sanierungsmaßnahmen erfordern höhere Rücklagenansätze.

Kosten für Sonderleistungen

Je nach Gebäude können weitere Posten im Hausgeld enthalten sein: Kosten für eine Tiefgaragenanlage, Videoanlagen oder Schließsysteme, Breitbandkabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne, Kosten für Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Fahrradkeller.

Übersicht: Bestandteile des Hausgeldes

KostenblockTypischer AnteilAuf Mieter umlegbar?
Betriebskosten (Heizung, Wasser, Versicherung etc.)50 bis 65 %Ja (lt. BetrKV)
Verwaltungskosten10 bis 20 %Nein
Instandhaltungsrücklage15 bis 30 %Nein
Sonstige Gemeinschaftskosten5 bis 10 %Teilweise

Umlagefähig vs. nicht umlagefähig: Was kann der Vermieter weitergeben?

Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann nur den umlagefähigen Teil des Hausgeldes auf den Mieter umlegen. Die Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Nicht umlegbar sind Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage, diese muss der Vermieter selbst tragen.

PositionUmlagefähig auf Mieter?
Heizkosten und WarmwasserJa
Wasser und AbwasserJa
GebäudeversicherungJa
GrundsteuerJa
MüllentsorgungJa
Treppenhausreinigung / HausmeisterJa
AufzugJa
Gartenpflege (Gemeinschaftsflächen)Ja
HausverwaltungsgebührNein
InstandhaltungsrücklageNein
Reparaturkosten (Einzelmaßnahmen)Nein

Das bedeutet: Bei einer vermieteten Eigentumswohnung mit 600 Euro Hausgeld können dem Mieter typischerweise nur 350 bis 400 Euro als Betriebskostenvorauszahlung berechnet werden. Der Rest, Verwaltung und Rücklage, bleibt beim Vermieter.

Wie hoch ist das Hausgeld typischerweise?

Als Richtwert gelten 2,50 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Bei einer 80-m²-Wohnung macht das 200 bis 360 Euro monatlich. Ältere Gebäude mit höherem Instandhaltungsbedarf, Aufzug und Tiefgarage liegen häufig darüber. Neubauten mit niedrigen Betriebskosten und noch nicht abgenutzter Bausubstanz können darunter liegen.

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte das Hausgeld als Kostenfaktor in die Finanzierungsplanung einbeziehen. Es ist eine laufende monatliche Verpflichtung, die unabhängig davon entsteht, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.

Kann das Hausgeld erhöht werden?

Ja. Die Eigentümerversammlung kann im Wirtschaftsplan höhere Vorauszahlungen beschließen, etwa wenn größere Reparaturen anstehen oder die Rücklage aufgestockt werden soll. Eigentümer sind an diesen Beschluss gebunden, auch wenn sie dagegen gestimmt haben. Für einmalige größere Maßnahmen, die durch die Rücklage nicht gedeckt sind, kann eine Sonderumlage beschlossen werden.

Wie wird das Hausgeld berechnet?

Die Grundlage für das monatliche Hausgeld ist der Wirtschaftsplan, den die Hausverwaltung jährlich erstellt und den die Eigentümerversammlung beschließt. Der Wirtschaftsplan listet alle erwarteten Kosten für das kommende Jahr auf und verteilt sie auf die einzelnen Eigentümer nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel, meist der Miteigentumsanteil (MEA).

Formel: Monatliches Hausgeld = (Gesamtkosten Gebäude / 12) × MEA-Anteil

Wirtschaftsplan als Grundlage

Der Wirtschaftsplan ist eine Jahresplanung der Gemeinschaft. Er enthält alle voraussichtlichen Betriebskosten, die Verwaltungskosten, die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage und die geplanten Einzelmaßnahmen. Jeder Eigentümer zahlt monatliche Vorschüsse auf Basis dieses Plans. Der Wirtschaftsplan ist keine exakte Abrechnung, sondern eine Vorausschau.

Jahresabrechnung: Nachzahlung oder Guthaben

Am Ende jedes Wirtschaftsjahres erstellt die Hausverwaltung die Jahresabrechnung. Sie vergleicht die tatsächlich angefallenen Kosten mit den geleisteten Vorschüssen. Sind die Kosten höher als die Vorschüsse, entsteht eine Nachzahlungspflicht. Sind sie niedriger, gibt es eine Gutschrift. Die Jahresabrechnung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.

Durchschnittliche Höhe des Hausgeldes

Als Orientierungswert gelten 2,50 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Einflussfaktoren sind Baualter, Ausstattung (Aufzug, Tiefgarage), Lage, Zustand und die Höhe der Instandhaltungsrücklage. Ältere Gebäude mit anstehenden Sanierungen haben häufig deutlich höhere Werte.

FAQ: Hausgeld

Ist das Hausgeld das Gleiche wie Nebenkosten?

Nein. Nebenkosten sind der Begriff für Betriebskosten im Mietverhältnis. Hausgeld ist die monatliche Zahlung des Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft. Das Hausgeld enthält mehr als nur die umlagefähigen Nebenkosten, auch Verwaltung und Rücklage sind darin enthalten.

Muss der Eigentümer das Hausgeld auch bei Leerstand zahlen?

Ja. Das Hausgeld ist unabhängig davon fällig, ob die Wohnung bewohnt, vermietet oder leer steht. Es ist eine Pflicht gegenüber der Eigentümergemeinschaft, keine Leistung, die an die Nutzung geknüpft ist.

Was passiert, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt?

Die Hausverwaltung kann rückständiges Hausgeld gerichtlich einfordern. Das WEG gibt der Gemeinschaft weitreichende Vollstreckungsrechte. Im schlimmsten Fall kann ein dauerhaft säumiger Eigentümer zur Veräußerung seiner Wohnung gezwungen werden (§ 17 WEG).

Quellen: WEG (Wohnungseigentumsgesetz); Betriebskostenverordnung (BetrKV); allgemeine Fachliteratur zu Wohnungseigentum und Hausverwaltung.

Foto: Olia Danilevich, Pexels (kostenlos nutzbar)

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