Ein einfacher Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt 10 Euro, ein beglaubigter (amtlicher) Auszug 20 Euro. Beim Notar zahlst du 10 bzw. 15 Euro plus Abrufgebühr, Porto und Umsatzsteuer. Einen Auszug bekommt aber nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist, etwa als Eigentümer.
| Art des Auszugs | Grundbuchamt | Notar |
|---|---|---|
| Einfacher Ausdruck (unbeglaubigt) | 10 € | 10 € plus 8 € Abruf, Porto, 19 % USt |
| Amtlicher Ausdruck (beglaubigt) | 20 € | 15 € plus 8 € Abruf, Porto, 19 % USt |
| Einsicht ins Grundbuch ohne Ausdruck | kostenlos | Gebühr nach GNotKG |
Inhalt
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist eine Kopie des Grundbuchblatts eines Grundstücks. Das Grundbuch führt das Amtsgericht als Grundbuchamt. Es zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen. Heute erhältst du einen Ausdruck aus dem elektronischen Grundbuch.
Ein Grundbuchblatt hat 4 Teile:
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Bestandsverzeichnis | Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe, Lage |
| Abteilung I | Eigentümer und Grund des Erwerbs |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen: Wegerecht, Wohnrecht, Auflassungsvormerkung |
| Abteilung III | Grundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken |
Was unterscheidet einfachen und beglaubigten Auszug?
Der einfache Auszug dient deiner Information. Er reicht oft für Kaufinteressenten oder die eigene Prüfung. Der amtliche Auszug trägt ein Dienstsiegel und gilt als öffentliche Urkunde. Ihn verlangen Behörden, Gerichte und manche Banken.
Wofür brauchst du einen beglaubigten Grundbuchauszug?
- Kreditantrag und Anschlussfinanzierung bei der Bank
- Gerichtsverfahren, etwa bei Erbstreit oder Zwangsversteigerung
- Nachweis gegenüber Behörden, etwa bei Fördermitteln
- Vorlage im Ausland, wo eine Urkunde nötig ist
Welche Rechtsgrundlage gilt für die Kosten?
Die Gebühren regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für das Grundbuchamt gelten die Nummern 17000 und 17001 des Kostenverzeichnisses. Es sind Festgebühren, unabhängig vom Wert der Immobilie. Für Notare gelten eigene Festgebühren im Teil 2 des Kostenverzeichnisses. Das Recht auf Einsicht steht in § 12 der Grundbuchordnung (GBO).
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Du brauchst ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO. Das haben zum Beispiel:
- Eigentümer und Miteigentümer
- Inhaber eingetragener Rechte, etwa Banken
- Erben mit Erbschein oder Testament
- Kaufinteressenten in ernsthaften Verhandlungen, mit Vollmacht des Eigentümers
- Gläubiger mit Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer
- Notare und Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben
Reine Neugier reicht nicht. Auch Nachbarn haben in der Regel kein berechtigtes Interesse.
Wie beantragst du einen Grundbuchauszug?
- Zuständiges Grundbuchamt ermitteln: Es liegt beim Amtsgericht im Bezirk des Grundstücks.
- Angaben zum Grundstück sammeln: Adresse oder besser Grundbuchblatt, Gemarkung, Flur und Flurstück.
- Antrag stellen: schriftlich, vor Ort, beim Notar oder über das Landesportal.
- Berechtigtes Interesse nachweisen, wenn du nicht Eigentümer bist.
- Gebühr zahlen und Auszug per Post oder vor Ort erhalten.
Welche Unterlagen brauchst du?
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zum Grundstück
- Nachweis des berechtigten Interesses, etwa Erbschein oder Vollmacht
- Schriftliche Vollmacht, wenn jemand für dich beantragt
Wo kannst du einen Grundbuchauszug beantragen?
| Stelle | Kosten (einfach/amtlich) | Dauer | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Grundbuchamt vor Ort | 10 € / 20 € | Oft sofort | Ausweis mitnehmen |
| Grundbuchamt schriftlich | 10 € / 20 € | Wenige Tage bis 2 Wochen | Versand per Post |
| Online-Antrag über Landesportal | 10 € / 20 € | Wenige Tage | Nicht in jedem Bundesland, Zusendung per Post |
| Jeder Notar | ca. 25 bis 35 € inkl. Nebenkosten | Oft sofort | Bundesweit für jedes Grundstück |
| Private Online-Dienste | oft 20 bis 50 € zusätzlich | Unterschiedlich | Reichen nur deinen Antrag weiter |
Vorsicht bei privaten Online-Diensten. Sie haben keinen eigenen Zugriff auf das Grundbuch. Sie stellen den Antrag nur für dich und verlangen dafür Servicegebühren.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Vor Ort beim Grundbuchamt oder Notar bekommst du den Auszug oft sofort. Schriftliche Anträge bearbeitet das Amt meist in wenigen Tagen. In Großstädten oder bei fehlendem Nachweis kann es 2 Wochen dauern.
Wie bezahlst du die Gebühren?
Bei schriftlichen Anträgen schickt das Gericht eine Kostenrechnung, die du überweist. Vor Ort ist je nach Amtsgericht Barzahlung oder Kartenzahlung möglich. Manche Ämter verlangen vorab einen Vorschuss.
Welche Zusatzkosten können anfallen?
Beim Grundbuchamt fallen für einen normalen Auszug keine weiteren Kosten an. Beim Notar kommen die Abrufgebühr von meist 8 Euro, Porto und 19 % Umsatzsteuer dazu. Brauchst du zusätzlich Kopien von Urkunden aus der Grundakte, etwa einer Teilungserklärung, berechnet das Amt eine Dokumentenpauschale.
Wann brauchst du beim Immobilienkauf einen Grundbuchauszug?
Als Käufer prüfst du vor dem Notartermin vor allem Abteilung II und III. Wegerechte, Wohnrechte oder alte Grundschulden beeinflussen Wert und Kaufpreis. Den Auszug besorgt meist der Notar für den Vertragsentwurf. Die Kosten dafür stecken in den Notarkosten beim Hausverkauf. Bei einer Eigentumswohnung gehört auch die Teilungserklärung zur Prüfung. Für Flipper ist der Auszug Pflicht, bevor sie ein Objekt kalkulieren. Mehr dazu im Ratgeber Fix und Flip Immobilien finden.
Quellen: § 12 Grundbuchordnung; GNotKG Kostenverzeichnis Nr. 17000 und 17001; Verfahrensbeschreibung „Grundbuchausdruck beantragen“ der Justiz Baden-Württemberg (service-bw).
FAQ: Kosten Grundbuchauszug
Wie lange ist ein Grundbuchauszug gültig?
Eine gesetzliche Gültigkeit gibt es nicht. Der Auszug zeigt den Stand am Ausstellungstag. Banken und Notare verlangen meist einen Auszug, der höchstens 3 Monate alt ist.
Was kosten mehrere Ausfertigungen?
Jeder Ausdruck kostet die volle Gebühr. 2 einfache Auszüge beim Grundbuchamt kosten also 20 Euro, 2 amtliche 40 Euro.
Kann ich das Grundbuch kostenlos einsehen?
Ja. Die Einsicht beim Grundbuchamt ist kostenlos, wenn du ein berechtigtes Interesse hast. Erst für einen Ausdruck fallen Gebühren an.
Foto: Pexels (kostenlos nutzbar)




